Holzschnitt 1510
    
Nikolaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Sarner Prozess 1591 (Protokoll)
  
Quelle Nr. 301

  

  
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Zeit: 8./16. Januar 1591
  
Herkunft: Deutsche Ausfertigung auf 110 Pergamentseiten in einem mit dem Obwaldner Wappen geschmückten Ledereinband, Staatsarchiv Obwalden, ebenda auch das Konzept der lateinischen Ausfertigung, grösstenteils von der eigenen Hand des Renward Cysat; – Lateinische Fassungen (Abschriften) im Pfarrarchiv Sachseln und Staatsarchiv Luzern (Bruderklausen-Akte).
  
Kommentar: Der erste «Prozess» im Hinblick auf eine Seligsprechung von Bruder Klaus, in Sarnen im Januar 1591, diente der Zusammentragung und Prüfung von geeignetem Zeugenmaterial, das bald darauf dem Heiligen Stuhl in Rom hätte zugesandt werden sollen. Der Nuntius, Oktavian Paravicini riet jedoch von einem eigentlichen Kanisisations-Prozess in Sarnen nicht nur ab sondern warnte sogar davor. Streng nach Kirchenrecht konnte das Ereingnis nur den Stellenwert einer Voruntersuchung haben. Von den Verantwortlichen (päpstl. Notar, Renward Cysat, und zweier Experten, Jesuiten aus Luzern) wurde dies ziemlich sicher auch so verstanden.
  
Am Dienstag, 8. Januar wurde zuerst in Sachseln eine feierliche Prozession abgehalten; anschliessend wurden die vorbereitenden Gespräche in Sarnen aufgenommen; die wesentliche Verhandlung begann dann am Mittwoch, 16. Januar. Dabei wurden sowohl schriftlich biographische Angaben vorgelegt als auch nach Zeugnissen aus mündlichen Überlieferungen gesucht. Über die Eheschliessung von Bruder Klaus und seinen Abschied von der Familie kommt hier nur wenig zur Sprache. Hingegen wird von einer Erscheinung des Heiligen nach seinem irdischen Tod kurz berichtet. Nach Wölflin (§40, Quelle 072) erscheint der Heilige einem Boten mit dem Siegesbanner mit der Bärentatze, bzw. Bärenklaue (ursina ungula). Im Sarner Prozess wird jedoch eine andere Version wiedergegeben; hier erscheint Bruder Klaus nämlich seiner Ehefrau Dorothea Wyss [Vision Dorotheas] selbst sowie noch zwei andern Verwandten aus dem Geschlecht der von Flüe. Johann Joachim Eichhorn zweifelt den Wahrheitsgehalt dieser Version jedoch an. Wer hat nun recht? – Sowohl Wölflins Wiedergabe wie auch die mündlich beim Prozess geäusserte Version stützen sich auf mündliche Überlieferungen. Wölflins Variante ist nicht die sicherere nur deswegen, weil sie zuerst aufgeschrieben wurde, auch nicht deswegen, weil spätere Biographen, Chronisten, Schauspiel- und Traktatschreiber der Ansicht Wöflins folgten. Weitere Indizien existieren jedenfalls nicht, um Wölflins Variante glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Hat dieser der besseren Ausschmückung und der grösseren Dramatik wegen den verstorbenen Einsiedler zuerst einem Boten erscheinen lassen? Wie wäre dieser Bote aber näherhin zu beschreiben? Und nicht auszuschliessen ist, dass Wölflin die unmittelbare Schau Dorothees von ihrem Niklaus mit der Siegesfahne zu sehr an das Erscheinen des auferstandenen Jesus erinnert und er darum die Parallele als zu hochgegriffen abtut, also deswegen den Boten dazwischenschaltet. Dieser Teil im Protokoll des Sarner Kanonisationsprozesses von der unmittelbaren inneren Schau sagt über die Ehefrau Dorothea jedenfalls etwas Wichtiges aus, nämlich über ihre enge Verbundenheit zu ihrem heiligen Ehemann, über ihr Mittragen seines Werkes, was ihr eben zu jeder Zeit die Gewissheit gab, dass er ein Heiliger ist, besonders aber, nachdem er von dieser Welt geschieden war.
  
Auch Klausens Bruder, Peter von Flüe war begabt, Visionen zu erleben, konnte sie jedoch nicht deuten. Der Sarner Prozess 1591 enthält die Aussage über eine solche Vision (Baumvision, Blütenvision), die Peter während der Messfeier in St. Niklausen erlebte. Davon gibt es noch eine ältere Version in einer Solthurner Handschrift (um 1561–1569 – Quelle 256). In der Kapelle St. Jost in Galgenen, Schwyz wurde die Version vom Sarner Prozess im Jahre 1623 an die Wand gemalt und mit der entsprechenden Legende versehen – siehe: Quelle 256).
  
Brand von SarnenEin weiteres wichtiges Detail ist der Brand von Sarnen (Sarner Brand) vom 13. August 1468, den Bruder Klaus von der Anhöhe Schibloch aus mit einem Kreuzzeichen gelöscht haben soll. Später werden Maler dieses Motiv dankbar aufgreifen und umsetzen, zwei Beispiele: Gemälde von Johann Melchior Wyrsch im Rathaus von Sarnen aus dem Jahre 1774 und Ölgemälde eines unbekannten Malers aus dem Jahre 1790 (im Kollegium Sarnen, Abb. links).
  
War nun der Prozess rechtlich von Bedeutung? Die Tatsache der führenden Anwesenheit von Renward Cysat mag ihm grosses Gewicht verleihen, denn Cysat war nicht nur Stadtschreiber von Luzern und kam mit Unterschreibern nach Sarnen, er hatte nebst dem Ehrentitel eines Comes Palatinus (kaiserlicher Notar, durch Kaiser Karl IV. eingeführtes Amt) auch die reale Funktion eines Notars des Heiligen Stuhls, war also ein päpstlicher Gewährsmann. Dennoch musste der Dienstweg eingehalten werden, also war die nächste Station der Nuntius (bzw. päpstlicher Legat), der zu jener Zeit in der Person von Octavio Paravicini verkörpert wurde. Bereits vor dem Prozess gab es im Hinblick auf eine Heiligsprechung einen regen Briefwechsel zwischen ihm und den Regierungen der katholischen Orte sowie mit anderen kirchlichen Würdenträgern (Quelle 280). Der Sarner Prozess zeitigte jedoch keinen Erfolg. Dies hängt auch mit der politischen Lage zusammen. Die Eidgenossen hatten gegenüber dem Kirchenstaat noch Anspruch auf ausstehende Soldzahlungen für ihre Truppen (dumainesche Regimenter). Die Eidgenossen verhielten sich ungeschickt, als sie den inzwischen zum Kardinal kreierten Nuntius Paravicini als Geisel gefangen nehmen wollten und dieser nur mit Schwierigkeiten das Land verlassen konnte (Robert Durrer, Quellenwerk, 991). Dennoch war sein Nachfolger Nuntius della Torre dem Anliegen gegenüber positiv gesinnt, wünschte aber, dass eine geeignete Person (Postulator) bestimmt werde, welche den weiteren Verlauf in Rom fördern soll. Der Papst hatte die Prozessakten inzwischen entgegengenommen und an die zuständige Ritenkongregation überwiesen.
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 917–931

  

   [Zuerst folgt eine lange Vorrede des Luzerner Stadtschreibers Renward Cysat an die Landammänner, Räte und gemeine Landleute von Unterwalden ob und nid dem Kernwald]
  
Protokoll [es wurde zugleich in lateinischer und deutscher Sprache abgefasst, der folgende Text gibt die deutsche Fassung wieder]
  
Es folgt anschliessend der Prozess [Beginn am Dienstag, 8. Januar 1591] und die Untersuchung abgehalten in Sarnen in Unterwalden durch die nachfolgend genannte Geistliche und Weltliche [weltliche Gewährsleute, Zeugen] über das Leben und die Wunderzeichen des seligen Bruder Klaus von Flüe, der hier in Sachseln begraben ist, betreffend seine heiligen Reliquien, die Kanoniosation [Heiligsprechung] und die Erhebung [zu den Ehren der Altäre], die man erhofft erwerben zu können vom heiligen Stuhl in Rom.
  
Im Namen des Herrn. Amen. – Einst bezeugt der heilige und königliche Prophet David Gott den Allmächtigen in seinem heiligen, wunderbaren und herrlichen Wesen, und darum gebührt es für seine Gläubigen und steht ihnen sehr wohl an, auch uns, die wir uns unter die Zahl dieser zählen, sowohl durch das göttliche Gesetz als auch durch die Unterweisung in der heiligen Schrift, seine göttliche Majestät in seinen Heiligen zu verherrlichen und zu preisen, dabei auch ihnen, den Heiligen gebührende und gottgefällige Ehrerbietung zu erweisen, ihres heiligen Lebens wegen, ihres Wandels und ihrer Taten wegen, auch wegen der Wunder, die Gott der Allmächtige bisweilen während ihres Leben und danach durch die heiligen Reliquien als heilige Gefässe und Werkzeuge des heiligen Geistes und sonstwie, auf andere Weise und an gottseligen und geweihten Stätten und Orte, wo diese Reliquien aufbewahrt werden oder wo sie [die Heiligen] sonst auch immer verehrt werden und ihre Fürbitte angerufen wird. Nach seiner göttlichen Allmacht wirkt er stets im Gedenken und lenkt den weiteren Fortgang, damit dadurch die Ehre Gottes und der [Gottes-]Dienst um so stärker vermehrt wird, sein Lob verbreitet uns seine Allmacht bewegt werde, uns armen Sündern und bedürftigen Menschen hier in diesem Jammertal durch die hohen Verdienste und treue Fürbitten dieser seiner lieben Heiligen und Freunde (im Falle, dass wir ihn in diesen verehren und durch solche Fürbitte ihn ehren, wenn wir in rechtmässiger und geziemender und angemessener Weise danach begehren). Er erweist uns Bedürftigen Gnaden und Wohltaten an Seele und Leib. Bei unserer heiligen katholischen, christlichen Kirche gibt es einen uralten, lobenswerten und heiligen, rechtmässigen Brauch, die Reliquien der Heiligen Gottes, die hier auf Erden wohnten und durch die Strenge und Heiligkeit ihres Lebens auf die höchsten Stufen der Vollkommenheit so weit gelangten, dass Gott der Allmächtige durch besondere Wunder ihre Heiligkeit bezeugt und bestätigt, mit besonderen Zeremonien zu erheben und zu kanonisieren. Auch soll angeordnet werden, ihre Namen unter die Zahl der anderen Heiligen zu setzen, ihre Festtage mit Gottesdiensten, Anrufung, Verehrung ihres Namens und Fürbitten zu begehen. Denn der höchste Gott bereitet durch besondere Gnade und Güte, auch durch besondere göttliche Vorsehung seinem göttlichen Namen zu Lob und Ehr, den Menschen aber Hilfe [alte Bedeutung von «trost»] für das Aufbauen der Seelen und für die Verbesserung des Lebens, nicht allein zu Lebzeiten des seligen Niklaus von Flüe in Sachseln im Land Unterwalden, eines der katholischen Orte der Eidgenossenschaft. Er verliess vor hundert Jahren zum wohlseligen Gedenken die Welt und alles Zeitliche, um ihm [Gott] besser und reumütiger zu dienen. Er zog sich zurück und lebte in der Einöde des Landes viele Jahre in grosser Abstinenz und Heiligkeit des Lebens und besonders bis zum zwanzigsten Jahr ohne die Aufnahme irgendeiner leiblichen Speise (wie das im ganzen Land genug bekannt und mit unzähligen Wunderzeichen seit jener Zeit vielfältig bestätigt worden ist, und noch heute täglich bestätigt wird). Er diente und beschloss sein Leben glückselig in Gott. Auch nach seinem Absterben macht er [Gott] die Heiligkeit seines lieben Freundes durch gleiche herrliche Wunder bekannt und der Welt offenbar.
  
Es ist inzwischen viel Zeit vergangen. – Sogleich, von Anfang seines Ablebens an wurde von geistlicher und weltlicher Obrigkeit und besonders von den hochgeachteten, edlen, strengen, mächtigen, umsichtigen weisen Herren Landammann und Räte und Gemeinden des oben genannten löblichen Ortes Unterwalden, auch der übrigen Orte der Eidgenossenschaft und von anderen frommen Christen viel getan für das höchste Begehren. Auch beim heiligen Stuhl wurde etliche Male geworben und darum gebeten, dass die Reliquien dieses seligen Einsiedlers und Gottesfreundes nach erwähnter Ordnung und Gewohnheit der heiligen römischen Kirche zur grösseren Vermehrung der Ehre Gottes zu ihren Heiligen erhebt, kanonisiert und dann von Gläubigen mit noch mehr Andacht und Ehrerbietung besucht und sonstwie verehrt werden, und damit seine Fürbitte und Hilfe für angemessene Dinge und Anliegen angerufen werde, wodurch also Gott der Allmächtige in seinen lieben Heiligen um so mehr geehrt und gelobt werden möge. Dies hat sich aber bis in die jetzige Zeit verzögert. Da haben die genannten Herren von Unterwalden in christlichem, katholischem guten Eifer mit den übrigen katholischen Orten der Eidgenossenschaft, mit ihren treuen lieben alten Eidgenossen, wohlvertrauten Landsleuten und Brüdern mehrmals darüber beraten und verhandelt. Sie und auch andere, zahllose fromme katholische Christen haben sich dann nicht weniger als die Herren von Unterwalden auf das höchste Begehren und mit möglichst allen Mitteln und Fleiss eingesetzt, die Sache zum Guten hinzuneigen. Sie haben den Willen kundgegeben und beschlossen, mit ihnen [mit den Unterwaldnern] dieses heilige, lobenswerte und christliche Werk ihrem Vermögen nach zum erwünschten Ende zu fördern [zu bringen], sowie erneut beim heiligen römischen Stuhl darum ernsthaft zu bitten. Sie waren allezeit bereit, dieses auch mehrere Male dem hochwürdigsten Herrn Octavio Paravicini, Bischof von Alexandrien und ordentlicher Legat des hohen heiligen Stuhls, vorzutragen und seine Hilfe, seinen Rat und seine Förderung zu erbitten.
  
Nachdem nun also die oben erwähnten Herren von Unterwalden die Vorbereitungen, die Organisation in der Art und Weise, wie es nötig und erforderlich ist, in dieser Sache fortschritten, von den geistlichen Obern und Vorgesetzten unterrichtet, brachten sie es auch in der Versammlung (nächst vergangener Tage in ihrem Land abgehalten) abgeordneten Ratsboten der übrigen katholischen Orten ihrer Miteidgenossen ordnungsgemäss vor, wie man nun weiter vorgehen soll. Es wurde damals beschlossen und zugleich mit den gleichen Ehrendelegierten der Orte und anderer in der Ehrbarkeit und Gemeinschaft des ganzen Landes Angesehener [Zugewandte Orte], samt vieler anderer Ehrenpersonen und gottseligen Christen mehr, geistlichen und weltlichen Standes, Fremde und Einheimische, als Ort der Versammlung den Hauptflecken des Landes Sarnen genannt, auf einen dazu bestimmten und verkündeten Tag morgens in den Flecken Sachseln und in die dortige Pfarrkirche, wo die heiligen Reliquien dieses seligen Einsiedlers ruhen und aufbewahrt werden, eine andächtige, christliche und ehrbare Prozession ordentlich zu verrichten, mit vorhergehenden und nachfolgenden herrlichen Gottesdiensten, Zeremonien und Feierlichkeiten, Gott dem Herrn und seinen Heiligen zur Ehre, auch zur Erlangung seiner Gnade für den guten Fortgang des löblichen Werks. Zur Abhaltung des ordentlichen vereinbarten Prozesses und dem zukünftigen Vorgehen wurde der heilige Wandel des viel genannten seligen Einsiedlers, sein Leben und auch einige der vortrefflichsten Wunder etlichen ehrwürdigen und hochgelehrten vorgesetzten Personen des geistlichen Standes zu ihnen in das Land gerufen, nämlich Herr Peter Emperger, Probst des würdigen Stiftes St. Leodegar auf dem Hof [heute: Hofkirche] und Pater Jakob Crusius, Prieser der löblichen Gesellschaft Jesu (Jesuit) und zur Zeit Rektor des Kollegs der besagten Gesellschaft, zusammen mit Bruder Lienhard Zerle, Koadjutor des Erwähnten im besagten Kolleg in Luzern, zusammen mit einem Apostolischen Notar, nämlich Renward Cysat, offizieller Apostolischer Notar und Pfalzgraf, zur Zeit Stadtschreiber der Stadt Luzern. Es wurde aufgeschrieben, dass diese gemäss gegebener Ordnung den Prozess bezüglich der angeführten Sache auf vorhergehende fleissige Unteruchungen und durch die Prüfung vorliegender, von gottseligen Schriften, glaubwürdiger Personen geistlichen und weltlichen Stands, sowie beigezogener lebender Zeugen mit eigenhändig an Eides statt gegebenen Zeugenaussagen zusammenstellen und mit der gebührenden und notwendigen Feierlichkeit umrahmen, formieren, abschliessen und dies der päpstlichen Heiligkeit (was dann veranlasst wird und in Kürze zu erfolgen hat) in ordnungsgemässer Weise vorgelegt wird, damit die Sache desto besser gefördert werden könne. Inzwischen soll aber eine allgemeine Bekanntmachung im ganzen Land auffordern, wo jemand über die Sache etwas weiss, ihm selbst begegnet oder durch seine Eltern oder durch wahrhafte Zeugen etwas Mündliches oder Schriftliches hätte, der solle es am bestimmten Tag den berufenen und angeordneten Examinatoren und dem Notar [Renward Cysat] bringen und offen legen.
  
Als nun der bestimmte Tag kam, es war am Mittwoch, der 16. Tag des Monats Januar, in diesem laufenden Jahr 1591, in der 4. Indiktion und in Zeiten des Papsttums unseres allerheiligsten in Gott Vaters und Herren, Herrn Gregor XIV., dieses Namens Papst. Und in dem ersten Jahr desselbigen sind die verordneten Examinatoren zusammen mit dem Notar [Renward Cysat] am bestimmten Ort erschienen. Nach dem verrichteten Gottesdienst wurden sie von den Vorgesetzten des Landes ins Rathaus begleitet. Hier versammelten sich mit Ihnen die ehrwürdigen, wohlgelehrten Geistlichen: Herr Andreas Z’bären Sextar des löblichen Landkapitels der Vier Waldstätte und Pfarrer in Stans, Herr Martin Benz, Pfarrer von Sarnen, Herr Georg von der Aa [Georg von Ah], Pfarrer von Sachseln, Herr Hieronymus Holl, Pfarrer von Kerns, alle aus dem Land Unterwalden, Bruder Lienhard Zerle, Koadjutor im Jesuitenkolleg in Luzern, dann die edlen, strengen, mächtigen, umsichtigen weisen Herren Johann Rosacher und Marquard im Feld [Marquard Imfeld], neuer und alter Landammann ob dem Wald, Herr Melchior Lussi, Ritter, Landammann von Nidwalden, Kaspar Jörg und Konrad Wirtz, neuer und alter Statthalter, Balthasar Rohrer und Konrad Schmid, neuer und alter Säckelmeister, Hauptmann Wolfgang Schönenbül, Wolfgang Wirtz, alle Ratsherren, dann Johann Azarias von Flüe, Landschreiber und Wolfgang Britschgi, Landweibel des Ortes Unterwalden ob dem Kernwald, alle von der Obrigkeit und den Landsleuten des Ortes abgeordnet. Nach Anrufung der göttlichen Gnade begann man zu prozessieren [bzw. voranzuschreiten]. Als Erstes wurden die von auswärts herbeigerufenen Zeugen, einer nach dem anderen, vor die vollständig anwesenden Versammlung gestellt. Durch den Landamman und den Statthalter des Ortes, welche zur Zeit im Amt sind, wurden sie angesprochen und ihnen erklärt, warum sie herkommen sollten und was man von ihnen begehrt. So wurde eröffnet und dann, bevor man sie examinierte und verhörte, mussten sie in Treue eigenhändig und an Eides statt in die Hände des Herrn Landammann und des Statthalter zur Bestätigung feierlich geloben und versprechen, dass alles, was sie reden und bezeugen werden, die rechte Wahrheit sei. Diese Form des Handgelobens gilt nach der Gewohnheit des Landes so viel und die gleiche Kraft, als ob es durch einen Eid bekräftigt wurde. Danach wurden sie verhört. Ihre Aussagen und Zeugnisse wurden fleissig erwogen schriftlich festgehalten und so befunden wie folgt.
  
[Zunächst wurden folgende 39 Zeugen über selbsterfahrene und glaubwürdig gehörte Wunder einvernommen.]
  
Von Sarnen: Herr Rudolf Uttinger, Priester von Zug, jetzt Kaplan in Sarnen, Herr Arnold Heimann, Melchior Brummettler, Wolfgang Heimann, Wolfgang Amstalden, Hans Andermatt, Thomas Meyer, Hans Jordi, Melchior Berwart, Wiborada Kündig, Margreth Imfeld, Dorothea Ackeret, Margreth Kisel, Elisabeth Leys, Anna Hentzlin, Barbara Amstalden, Brigitta Trachsel – Von Stans: Hans von Deschwanden – Von Sachseln: Moritz Gering – Von Kerns: Anna Sieber, Anton Durrer, Niklaus Durrer, Balthasas Etlin, Hans Bucher, Melchior Stäldi, Barbara Anderhalden, Anna Huber, Niklaus Rengker – Von Alpnach: Niklaus Herman, Jakob Kirsiter, Melchior Schmid, Heinrich Windlin, Wolfgang im Grund, Katharina Zybi, Appoloia Amgrund, Barbara Root, Appolonia Root – Von Giswil: Melchior Schrackman
  
[Unter diesen ist nur eine Zeugenaussage historisch relevant]
  
Niklaus Rengker (von Kerns), 50 Jahre alt, bezeugt, er habe von seinem Vater Anton Rengker selig, der über 90 Jahre alt wurde, gehört: Er habe Bruder Klaus selig lebend im Ranft, wo er wohnte, gesehen und erkannt. Einmal habe sein Grossvater Jost Rengker ihn, Anton, damals zehnjährig mit sich in den Ranft genommen, um Bruder Klaus zu besuchen. Als der Grossvater damals lange mit Bruder Klaus bei der oberen Ranftkapelle sprach und der Knabe nach Hause wollte und den Vater mahnte, Heim zu gehen, da habe Bruder Klaus dem Knaben die Hand auf den Kopf gelegt und gesprochen: Mein Knabe, es wird dir Gott ein schönes Alter auf Erden verleihen. Was dann geschah.
  
[Seite 46] Nachdem nun dieses Examen der auswärtigen Zeugen zu Ende war, hatte man in der Versammlung der Deputierten weitere Zeugen, etliche aus den beorderten Beisitzern des Landes, geistlichen und weltlichen Standes gleichfalls verhört und dann etliche Schriften und von Priestern geschriebene Traktate über das Leben und die Wunder von Bruder Klaus verlesen. Darauf befragten die Examinatoren die übrigen bestellten des Landes, geistliche und weltliche, was sie beitragen können oder was sie meinen bestätigen zu können.
  
Darauf ergriff Herr Andreas Z’bären, der oben genannte Sextar und Pfarrer von Stans [bis 1587 Pfarrer in Sachseln, wo er auch ein Werklein über Bruder Klaus verfasste – Quelle 258], das Wort und bezeugte: Er sei 28 Jahre lang Pfarrer in Sachseln gewesen, wo die Reliquien von Bruder Klaus ruhen und so viele Schriften und Traktate aufliegen. Darin ist mehrheitlich das enthalten, wie es auch der oben genannte Landammann Johann Rosacher noch bezeugen wird. Er habe diesbezüglich nie Widersprüchliches sondern nur Übereinstimmendes gehört, was im Land von einem zu anderen und von den Eltern und Vorfahren an Überlieferung an die Nachkommen weitergegeben und immer für wahrhaftig gehalten und bestätigt wurde. Das Gleiche bezeugen und sagen auch die übrigen weltlichen Abgeordneten von der Obrigkeit des Landes.
  
Und weiters bezeugt der genannte Herr Andreas [Z’bären], dass die Wunder, die Gott der Herr durch diesen seinen auserwählten Freund in jener Zeit, als er Pfarrer von Sachseln war, dort wirkte und täglich sich bei Fremden und Einheimischen und besonders in der Besserung bei Fieberkranken ereigneten, unzählbar viele seien. Man habe sie jedoch nicht alle fleissig wahrgenommen oder sich die Mühe gemacht, sie schriftlich festzuhalten. Gleiches bezeuge dann auch ein Traktat, der vor 70 Jahren von einem Priester aufgeschrieben wurde [Randbemerkung Eichhorns: Sebastian N. Kaplan im Ranft = Sebastian Rhaetus, Quelle 221, dessen Wunderberichte jedoch hauptsächlich dem Sachsler Kirchenbuch, Quelle 053, entnommen worden sind]: In jener Zeit hatten der Pfarrer und der Sigrist [Sakristan], die damals in Sachseln lebten, solches bezeugt, dass unzählbar viele Menschen mit mancherlei Gebrechen und sonst mit Fieber behaftet, das Grab von Bruder Klaus besuchten, ihr Opfer darbrachten und gesund wurden.
  
Die Herren Delegierten der weltlichen Obrigkeit des Landes bestätigten dieses bezüglich der Wunder ebenfalls, dass sie seither geschehen waren und täglich geschehen, im Überfluss, dass jedoch wenige schriftlich festgehalten wurden, in diesem Punkt genauso wie in der Wahrheit über Bruder Klausens unerhörten Nahrungslosigkeit, welche in seinem Leben mit der fleissigen Überwachung durch die Obrigkeit festgestellt und durch Herrn Thomas, dem bischöflichen Suffragan [Weihbischof Thomas] von Konstanz, und durch des Herrn Bischofs Befehl [drei Bissen Brot zu essen etc.] selbst erfahren werden konnte, wie es in seiner Legende [von Sebastian Rhaetus, Quelle 221] zu finden ist. Wie Obrigkeit und Volksgemeinschaft des ganzen Landes Unterwalden ob und nid dem Kernwald mit offenen Briefen und Siegeln bestätigen können, wurde diese [Legende von Rhaetus] auch angeboten, angefertigt [kopiert] und den Examinatoren zugeschickt.
  
Ferner bezeugte der genannte Herr Andrea Z’bären, er habe zur Zeit als er noch Pfarrer in Sachseln war, von einem alten ehrbaren Ratsfreund und Bauern, Herrn Landamann Johann Rosaches Vater, Andreas Rosacher genannt, als er noch lebte und wie er sich an die Lebenszeit von Bruder Klaus erinnere, gehört, wie einst viele Menschen bei Bruder Klaus waren, um über ihr Leben Rat zu holen. Als er nun eine Zeit lange mit Ihnen geredet hatte, schnell in seine Zelle hineingegangen war und wieder herauskam, da habe er einen so edlen herrlichen Duft mit sich gebracht, dass die anwesenden Menschen urteilten, er hätte inzwischen himmlische Speise empfangen.
  
Weiters hatte er, Herr Andreas [Z’bären] von einer alten ehrbaren Frau des Landes, Anna Büchlerin [wohl eher Anna Ambühl, eine Verwandte von Caspar Ambühl, der drei Visionen von Bruder Klaus aufschrieb], die Bruder Klaus noch lebend gekannt und gesehen hatte, erfahren: Seinerzeit wurde das Dorf Sarnen von Feuer angegriffen [13. August 1468: Sarner Brand, Brand von Sarnen], das so heftig gewütet habe, dass dagegen kein Wehren und Löschen helfen konnte. So meinte man, es müsse alles verbrennen. Da hatten die Landsleute schnell einen Boten zu Bruder Klaus zu seiner Wohnung im Ranft geschickt. Als der Bote ihm die Not schilderte, sei er mit ihm hinausgegangen auf eine Anhöhe, Schibloch genannt, wo er das Feuer sehen konnte. Als er es zu Gesicht bekam, habe er gegen das Feuer ein Kreuz gemacht, das sofort erlosch.
Dies bestätigte auch Wolfgang Wirz, Ratsherr des Ortes und einer der Delegierten dieses Prozesses, dass er Solches von den Alten ebenfalls gehört hatte.
  
Danach habe er, Herr Andreas [Z’bären] von dem oben genannten Andreas Rosacher auch gehört: Zur Zeit, als Bruder Klaus nach seinem Absterben in der Erde bestattet wurde, kamen der Ammann Thomas [bzw. Rudolf Thoman] und Rudolf Pauli [bzw. Baali oder Pali] von Lungern zum Grab – sie litten an heftigem Fieber –, und andere zahllose Menschen mehr, mit mancherlei Gebresten behaftet.
  
Sodann bezeugte der oben genannte Landammann Johann Rosacher, er habe oft die nachfolgenden Dinge von seinen lieben Eltern selig, Andreas Rosacher und Verena von Flüe [Enkelin von Bruder Klaus] erzählen gehört, die sich noch an die Lebenszeit von Bruder klaus erinnern können:
  
Erstens: Der Geist der Weissagung und Erkenntnis verborgener Dinge, womit Bruder Klaus von Gott begabt wurde, nämlich diese Geschichte: Zu Lebzeiten von Bruder Klaus wohnte in Kerns in Unterwalden ein Ehepaar. Die Frau meinte in ihrem Argwohn, ihr Mann würde einen Ehebruch begehen mit einer anderen Frau, mit einer Nachbarin. Als sie einmal in solchen Gedanken war, sah sie mitten in einer Wiese vor ihrem Haus in der Mitte ein Gebüsch stehen, und es kam ihr vor, dass ein Mann und eine Frau hinein, und schliesslich meinte sie, es sei ihr Mann und jene Frau, der sie den Ehebruch mit ihrem Mann zutraute. Darum nahm sie ein Messer in die Hand und lief schnell zu jener Stelle, im Vorsatz, die Frau umzubringen. Als sie jedoch dahin kam und niemand vorfand (denn es war Betrug und Verblendung des bösen Geistes gewesen), ging sie eilends zur Behausung jener Frau, um zu sehen, ob sie zu Hause war. Sie fand diese im Hause sitzen mit ihrem kleinen Kind an der Brust, um es zu stillen. Weil sie nun in ihrem Gedanken verwirrt war, beschloss sie, sich zu Bruder Klaus in den Ranft zu begeben, um seinen Rat zu einzuholen, wie sie es auch sonst zu halten pflegte. Sie begab sich also dorthin. Als sie nun an den Ort und zu Bruder Klausens Kapelle kam und viel Volk in der Kapelle und in seiner Zelle vorfand, die mit ihm sprachen, ging gerade eine Schar hinaus und eine andere hinein, um seinen Rat einzuholen. Dies dauerte eine gute Weile. Da kam ihr wieder in den Sinn, es könnte doch wahr sein mit den beiden, wie sie es argwöhnte. Darum wollte sie wieder nach Hause gehen, weil sie doch bis zu diesem Abend nicht zu Bruder Klaus gelangen könnte. Als sie in all diese Gedanken versunken war, da kam Bruder Klaus aus seinem Stübchen, aus seiner Zelle und ging in die Kapelle, wo noch viel Volk war, Frauen und Männer. Er sprach zu ihnen allen gemeinsam: Es ist hier irgendwo eine Frau, die begehrt einen Rat von mir. Ihr sage ich: Sie soll ruhig heimgehen, denn sie tut den beiden Unrecht, sie sind nicht schuldig. Danach kehrte er um und ging wieder aus der Kapelle in sein Stübchen. Nun schauten die Leute einander an, wunderten sich und wussten nicht, zu wem er das gesagt hatte. Doch die betrübte Frau merkte es sehr wohl, war getröstet und von ihrem Zweifel befreit. Sie dankte Gott dafür und Bruder Klaus. Dann zog sie fröhlich heim. Diese Geschichte haben die oben genannten Andreas Rosacher und Verena von Flüe von diesen beiden Eheleuten selbst mündlich vernommen.
  
Was die Landesgeschäfte der Regierung betraf, sowie die Verwaltung des Vaterlandes, habe er damals denen, die ihn um Rat oder um sonst etwas fragten oder auch nichts fragten, heimliche und verborgene, auch zukünftige Dinge vorausgesagt, die sich hernach in der Tat ereigneten und wahrhaftig eintrafen, besonders wie man sich auf fremdländische, ausländische Angelegenheiten [Aussenpolitik, anbahnende Konflikte] zu sehr einlasse, wodurch man viel Klagen und wenig Wohlfahrt erreichen werde, auch grossen Verlust an den Früchten [im metaphorischen Sinne, das bisher Erreichte, vor allem die Einheit im Innern], und je mehr man diesen obliege, desto mehr würden die Früchte verloren gehen, das solle man wahrnehmen.
  
Dies bestätigte auch der oben genannte Herr Andreas Z’bären, dass ihm Herr Niklaus von Flüe, Landamman des Landes und Enkel von Bruder Klaus [Sohn von Walter von Flüe, Niklaus III.] auch genauso erzählt.
  
Des weiteren habe sich, als Bruder Klaus noch lebte, folgendes zugetragen: Hans Amman von Unterwalden diente auf der Alp Lindrigen oberhalb der Kapelle «St. Niklaus von den Bänken» in der Pfarrei Kerns als Hilfsknabe, bzw. Unterknecht. Der Herr und Meister der Alp befahl dem Oberknecht, den drei Kapellen im Ranft [St. Niklausen, Möslikapelle und Kapelle von Bruder Klaus; die Untere Ranftkapelle gab es damals noch nicht], wo Bruder Klaus wohnte die Nachlichter zu bringen. Als nun der Oberknecht ihm, Hans, aufgetragen hatte, drei Butterstöcke zu den Kapellen hinunter zu tragen, was er auch ausführte und dabei zur mittleren Kapelle, genannt Mösli, kam, da befand sich Bruder Klaus bei seinem Mitgesellen Bruder Ulrich im Gespräch, da geschah es, dass Bruder Klaus gegen ihn mehrere Kreuzzeichen machte. Das verwunderte ihn sehr. Deswegen fragte er später Bruder Ulrich in der Meinung, Bruder Klaus halte ihn für einen Gottlosen gehalten. Bruder Ulrich erklärte ihm, dass Bruder Klaus nicht deswegen Solches getan habe, sondern, dass er sich gesegnet habe vor den bösen Geistern, deren so viele um ihn herum waren wie der Staub in der Sonne, um ihn an seinem guten Werk zu hindern.
  
Einmal ging Bruder Klaus unfern von seiner Wohnung dem Wasser der Melchaa entlang hinab. Er gelangte an den Ort, den man Stäubi nennt [wo die Felsen seitlich nahe zusammenstehen und eine 400 Meter tiefe Schlucht bilden – heutige Holzbrücke]. Hier begegnete er dem bösen Geist in der Gestalt eines reichen Kaufmannes mit einer grossen Tasche. Dieser sagte zu Bruder Klaus: Bruder, ihr solltet in der Welt sein, denn ihr seid ein gescheiter Mann und könntet den Leuten gut helfen und raten. Bruder Klaus erkannte ihn jedoch und sprach: Kannst du mir sagen, warum hieltest du dich nicht, als du im Himmel warst, dass du nicht daraus verstossen wurdest? Darauf verliess ihn der böse Geist.
  
Ein andermal reiste einer, mit dem Namen Löwling [Löwel] aus Konstanz durch das Land. Er war Viehhändler, lebte und wirtschaftete jedoch unsorgsam, so dass er all sein Gut vertan hatte. Dieser sagte zu etlichen: Er hätte viel von Bruder Klaus hören sagen und wolle ihn nun auch sehen und hören, was er wisse. Er kam nun zu Bruder Klaus in den Ranft mit einer grossen Tasche am Gürtel und mit vielen Stricken behangen, als ob er viel Vieh kaufen wollte. Da sprach Bruder Klaus ich ihn an: Du kommst daher, als ob du ein reicher Kaufmann wärst und viel kaufen wolltest und hast doch nicht einen Heller in deiner Tasche. Darauf schied der Mann schamrot von dannen.
  
Peter von Flüe, der Bruder von Bruder Klaus, und Hans Bergmann der Alte gingen einst zur Kapelle «St. Niklaus zu den Bänken» [Kirchlein St. Niklausen, damals befanden sich die Kirchenbänke im Freien], um die Messe zu hören. Da sah Peter von Flüe während dem Amt der Messe einen Baum wachsen mit schönen Blüten [Vision des Baumes mit den Blüten, Blütenvision, Baumvision] und dann etliche Blüten herabrieseln auf die Menschen. Auf einigen verdorrten sie, auf den anderen jedoch nicht. Auf der Heimkehr kamen sie zu Bruder Klaus in den Ranft. Da fragte Bruder Klaus den Peter, was er an diesem Morgen gesehen habe. Der Bruder eröffnete ihm dies. Bruder Klaus gab ihnen die Auslegung: Die Menschen auf den die Blüten unverdorrt blieben, sind nämlich diejenigen, die mit Andacht, Reue und Leid [Betrübnis und Mitleid mit dem leidenden Jesus am Kreuz] die Messe hörten. Darum werden sie von Gott auch eine gute Belohnung erhalten. Die anderen aber, im Gegensatz dazu, die ohne Andacht, Reue und Leid waren, werden von Gott auch nur wenig getröstet [am Ende wenig Hilfe erfahren – entsprechend auch eine Mahnung von Bruder Klaus an den Rat von Bern, das Leiden Gottes im Herzen zu tragen ..., Quelle 031].
  
Ferner kam einmal ein Mensch zu Bruder Klaus und lobte ihn wegen seiner Frömmigkeit. Da sagte Bruder Klaus: Er solle davon abstehen, denn Gott allein wisse, welche der beste oder der schlechteste sei. Es werde auch eine Zeit kommen, in der ein neuer Glaube aufstehen wird, selig seien die, welche ihm widerstehen und dagegen ankämpfen, was dann im 30. Jahr nach seinem Tod auch eingetreten war.
  
Zu der Zeit, als Bruder Klaus noch auf seinem Hof war und sein Töchterchen ihn einmal zur Arbeit begleitete, an jener Stelle, wo man zum Melchthal hinaufgeht, schrie das Töchterchen plötzlich zum Vater auf, es sei ein grosser schwarzer Hund da, der hätte nur ein Auge mitten auf der Stirne, weswegen es sehr erschrocken sei [Es handelt sich um eine lokale Obwaldner Sagengestalt, ein Fabelwesen namens «Tanzlaubenhund», vgl. Robert Durrer, Quellenwerk, 926, Anm. 19]. Da sprach Bruder Klaus, der den bösen Geist sehr wohl erkannte, zu ihm: Es solle sich nicht fürchten, es geschehe ihm nichts. Im gleichen Augenblick sei der Hund verschwunden.
  
Item, zu Bruder Klausens Lebzeiten habe die Pest im Land gewütet. Damals war einer aus dem Geschlecht der Hentzlin [Hans Heintzli] Landammann [in den Jahren 1450, 54, 57, 60, 64, 66, 69, 74, 77], er hatte zwei Söhne. Diese brachte er an einen anderen, gesünderen Ort, in der Meinung, sie vor der Gefahr zu sichern. Dann ging er zu Bruder Klaus, zeigte es ihm an und fragte ihn, wie ihm das gefalle. Da habe Bruder Klaus geantwortet: Er solle sich bloss vorsehen, dass er seine Söhne nicht aus dem Himmel in die Hölle verfrachtet habe [vgl. im Pilgetraktat, Quelle 048: Jeder Mensch, in dem die Gottesliebe nicht ist, der kann dieser Plage nicht entrinnen ... Das ist ganz und gar auch meine Ansicht ...]. Später begab es sich: Einer der beiden Söhne, der auch Landammann war [Dionysius Heintzli 1485], wurde öffentlich im Dorf [Sarnen] zu Tode erstochen [1488 durch Walther Isner]. Der andere Sohn ritt einen frechen, wilden Gaul, er sprengte davon und blieb verletzte sich an dem Ast eines Baumes so sehr, dass deswegen sterben musste, auch er nahm ein klägliches Ende.
  
Als einmal ein Geselle mit zerschnittenen Kleidern, wie es zu jener Zeit begann ausw der Fremde ins Land zu schleichen [Mode wurde] zu Bruder Klaus kam und ihn fragte, wie ihm dies denn gefalle, antwortete ihm Bruder Klaus: Wo das Herz gut ist, da ist alles gut. Wenn jedoch das Herz so gut wäre, dann würde er es unterlassen, solche Kleider zu tragen.
  
Zu einer anderen Zeit kam ein Hurer und Ehebrecher zu Bruder Klaus, um über ihn etwas zu erfahren. Aber der selige Bruder Klaus, der im Geist seine Sachen sehr wohl erkannte, nahm ihn mit sich hinaus und führte ihn zum fliessenden Wasser der Melchaa, dort, wo das Wasser sehr stark rauscht und sagte: Er wolle ihm zeigen, wie es denjenigen nach diesem Leben erginge, welche in dieser Zeit der irdischen und sündigen Liebe anhangen. Da sah derselbe Mann die Gestalten zweier Menschen oder Seelen oder Geister aus dem Wasser hinaufsteigen, ganz feurig und glühend, so dass Flammen von ihnen ausschlugen. Sie umfingen einander und fuhren dann wieder im Wasser hinab und danach nochmals heraus. Bei dieser Vision bekam dieser Mann heftige Schmerzen, und als er zusammen mit Bruder Klaus wieder zur Kapelle und seiner zurückgekehrt waren, wurde er von ihm unterwiesen und gestärkt, wieder nach Hause zu gehen. Er habe sein Leben gebessert.
  
Zum Schluss habe er, der Landammann Rosacher, auch als Wahrheit bestätigt, dass er von seinen Eltern [seine Mutter Verena von Flüe, war eine Enkelin von Bruder Klaus] oft erzählen hörte: Bruder Klaus sei am dritten Tag nach seinem Absterben seiner Ehefrau [Dorothea] herrlich erschienen [Vision Dorotheas] und danach auch zwei anderen Personen, auf der Flüe gegen das Melchtal hin, unfern von seiner Wohnung, eine weisse Fahne tragend mit der Bärenklaue [Bärentatze] darin [wird von Wölflin etwas theatralischer umgesetzt, Quelle 072 §40, desgleichen bei Rhaetus, Quelle 221 §28], genau so, wie es die Erzählung enthält.
  
Hauptmann Wolfgang Schönenbühl, Ratsherr zu Unterwalden ob dem Wald, 56 Jahre alt, bezeugte eine neues Wunder: Geschwulst am Kopf und Hals sowie Kindbettnot – ebenfalls Balthasar Roher, Ratsmitglied und Säckelmeister im Namen von Sebastian Spichtig von Sachseln, Mitglied im dortigen Rat, 60 Jahre alt: Folgen der Pest.
  
Wolfgang Wirtz, Ratsherr zu Unterwalden ob dem Wald, über 50 Jahre alt, bezeugte, er habe von seiner Mutter selig oft gehört: Deren Mutter, Verena Kiser, wurde von der Schwiegemutter selig, zur Zeit, als Bruder Klaus noch im Ranft wohnte, zu ihm geführt, um ihn zu besuchen. Er war verwandt mit der Grossmutter der Kiserin. Diese, die Mutter, sei damals noch jung und frisch verheiratet gewesen. Sie hatte ein Kleid an aus Stoff, den man «Engelstoss» nannte. Daurauf wiess die Schwiegermutter bei Bruder Klaus: Sie habe der Tochter einen neuen Rock gemacht. Da sagte er zu ihr, der jungen: Und wenn du ihn zur Hoffahrt trägst und du im Himmel wärst, dann müsstest du wieder damit hinaus, denn Gott duldet es nicht. Sammelst du in diesem Sinne Kleider und Schmuck für deine Kinder oder auch nicht, solange man es zu Hoffahrt braucht, kann man Gottes Angesicht nicht sehen, und siehe, du wirst viele Kinder haben, einen ganzen Haufen davon. Irgendwann wirst du ein Feuerscheit ziehen und es gegen sie werfen. Dann denk an mich, was ich dir sage. Und dies sei wahr geworden. Denn als sie einst zehn Kinder beisammen hatte, die miteinander in der Küche Unfug trieben, sei sie beim Feuer gesessen, das elfte habe sie auf dem Schoss gehabt. Erzürnt über die anderen habe sie ein Holzscheit aus dem Feuer gezogen und wollte es im Zorn gerade gegen diese werfen, da sei das geschehen, was Bruder Klaus ihr vorausgesagt hatte. Da habe sie erst daran gedacht.
  
Er [Wolfgang Wirtz] fügte dieser Überlieferung noch eine selbst erlebte Heilung seines neugeborenen Söhnleins Nikolaus von einem Bruch hinzu.
  
Wolfgang Britschgi, Landweibel in Sarnen, bezeugt die Heilung des Jakob Zuber von Alpnach, der vor drei Jahren aus dem Krieg in Frankreich mit einem verletzten Knie heimgekommen sei.
  
[Daraufhin gingen die Examinatoren an die Einsichtnahme der Legende von Ulrich Witwyler – Quelle 262]
  
Ansonsten, ausser diesem wurde auch ein Büchlein präsentiert und vorgelegt, auf Pergament geschrieben, das man in der Kirche in Sachseln aufbewahrt. Darin ist das strenge und heilige Leben des oben genannten Einsiedlers und seligen Gottesfreundes Niklaus auch ausführlich enthalten, samt dem ganzen Offizium, das für das zukünftige Werk der Kanonisation dienen sollte. Es wurde seinerzeit durch den ehrwürdigen, hochgelehrten Heinrich von Gundelfingen [Historia Nicoalai und Offizium, Quelle 052], Magister der Freien Künste und der Philosophie, von Geburt ein Österreicher und ein Chorherr, bzw. Kanonikus des würdigen Stiftes St. Michael zum Münster im Aargau [Beromünster] vor 102 Jahren geschrieben, als ein Jahr nach dem Absterben von Bruder Klaus, nämlich im Jahre des Herrn 1488 und dem ehrsamen Rat der Stadt Luzern gewidmet [die lateinische Fassung des Protokoll enthält hier eine Abschrift des Werkes von Gundelfingen]. Und derweil jedoch das Gleiche auch mit weitläufigem Inhalt in dem nächst erwähnten Traktätlein des Herrn Prälaten von Einsiedeln [Ulrich Witwyler – Quelle 262] ordentlich und vollkommen ausgeführt werde, sind die Herren Examinatoren, auf diesem beruhend (gleichwohl dem ersten Autor und seinem Fleiss, auch seinem Ansehen und der Glaubwürdigkeit seines Werkes unbenommen) dahin gelandet: Es werde wohl der genannte Herr Prälat (der durch die Verleihung göttlicher Gnade zur Zeit noch am Leben) dasselbe und was von ihm beschrieben wurde mit fernen mündlichen und schriftlichen Zeugnissen, wo es von nöten und erforderlich ist, wohlwissend bestätigen und authentisieren.
  
[Es folgt nun eine auf 24 Seiten zusammengefasst Biographie, von Cysat redigiert, im wesentlichen auf Witwylers Legende bezogen, die jedoch die politische Tätigkeit von Bruder Klaus nur streift, allerdings ohne Erwähnung der Vermittluung im Stanser Verkommnis. Die kurze Stelle lautet:]
  
Der Obrigkeit und dem Volk des Vaterlandes der Eidgenossenschaft hat er auch getreue Ratschläge und nützliche Kundgebungen gegeben zur Verwaltung der Herrschaft, des Gemeinnutzes, auch betreffend Erhaltung der Freiheiten des Vaterlandes, der Wohlfahrt, des Friedens und was zur Einigkeit dienstlich und notwendig ist, er hatte ihnen auch geweissagt und heilsame Warnungen gegeben, über Dinge, die sich hernach, lange Zeit nach seinem Absterben gezeigt haben, besonders bezüglich des kläglichen Abfalls und der Zwietracht in der Religion. Er hatte solche und andere Dinge in seinen ihm wunderbar zuteil gewordenen Visionen erkannt und von Zeit zu Zeit vertrauten Personen eröffnet.
  
Hernach folgt nun die Abschrift des Originalbriefes, wodurch die Herren von Unterwalden besiegelt und die Geschichte von Bruder Klaus als wahrheitsgetreu bekräftigt haben, wovon hier die Rede ist:
  
Wir, Landamman, die Ratsherren und die Leute aus dem Volk des katholischen Ortes in der Eidgenossenschaft Unterwalden ob und nid dem Kernwald bekennen und geben allen mit diesem Brief kund: Nachdem Gott der Allmächtige durch besondere Gnade und Güte, auch aus besonderer Vorsehunh seinem göttlichen Namen zu Lob und Ehre, den Menschen aber zum Trost der Seelen, Auferbauung und Verbesserung des Lebens, nicht allein zu Lebzeiten des seligen Einsiedlers Bruder Niklaus von Flüe sondern auch jetzt im christseligen Gedächtnis an unseren treuen, lieben Mitlandsmann, Einwohner, von guten Geschlecht und ehrlichen Eltern geboren, der vor hundert Jahren die Welt [Haus und Hof] und alles Zeitliche übergeben und verlassen hatte. Der Liebes Gottes wegen und um ihm besser und ruhiger dienen zu können, zog er sich zurück in eine Einöde in unserem Land. Er lebte lange Jahre in Abstinenz und grosser Heiligkeit, bis zum zwanzigsten Jahr ohne eine Aufnahme von leiblichen Speisen (wie dies alles landeskundig genug und mit Wunderzeichen seit dieser Zeit vielfach bestätigt wurde und noch heute tagtäglich bestätigt wird). Er diente und beschloss sein Leben in Gott. Seit langer Zeit, und auch von Anfang seines Ablebens an, wurde sowohl durch das höchste Begehren von geistlichen wie von weltlichen Obrigkeiten, von uns, von den übrigen Orten der katholischen Eidgenossenschaft und von anderen frommen Christen, viel unternommen, auch beim heiligen römischen Stuhl wurde etliche Male geworben und Bitten vorgebracht, damit die Reliquien dieses heiligen Einsiedlers und Gottesfreundes nach Ordnung und Brauch der heiligen christlichen Kirche zur Vermehrung der Ehre Gottes zu seinen lieben Heiligen erhoben und kanonisiert werden, damit sie mit mehr Andacht und Ehrerbietung besucht und sonstwie verehrt werden, sowie seine Fürbitte und Hilfe in zufallenden Dingen und Anliegen angerufen und aufgesucht werde und so Gott der Allmächtige in seinem lieben Heiligen mehr geehrt und gelobt werden möge. Dies blieb jedoch seither ausstehend bis auf die heutige Zeit.
  
[Zusammenfassung:] Wir, wie auch unsere treuen Miteidgenossen der katholischen Eidgenossenschaft (wie denn auch andere gutherzige fromme katholische Christen mit grösstem Wunsch und Bitte) haben uns dahin entschlossen, ein so heiliges, löbliches, christliches und gottseliges Werk (so weit unser Vermögen reicht) zum gewünschten Ausgang und in der Tat zu fördern, auch bei heiligen römischen Stuhl dafür ernsthaft vorsetzen zu lassen, wie wir denn auch dieses Geschäft etliche Male beim hochwürdigsten Herrn Octavio, Bischof von Alexandrien und Legat seiner päpstlichen Heiligkeit vorbrachten und um seine Hilfe und Förderung nachsuchten. Gemäss der Ordnung worüber wir dann unterrichtet worden waren, sollte alles hierzu Notwendige an den Vorbereitungen in der Angelegenheit unternommen werden, in Gegenwart etlicher ehrwürdiger und hochgelehrter Personen geistlichen Standes zusammen mit einem apostolischen Notar, desgleichen der Delegierten der vornehmsten Vorgesetzten unseres Landes, ein ordentlicher Prozess und ein Erfassen seines heiligen Wandels und Lebens auch etlicher seiner vornehmsten Wunderzeichen, nach vorangegangenem Gottesdienst, Prozession [Dienstag. 8. Januar 1591, morgens früh] und Anrufung der göttlichen Gnade und fleissig geführter Inquisition [Untersuchung] und Prüfung vorgelegter und von gottseligen, glaubwürdigen Personen des geistlichen und des weltlichen Standes gechriebenen, auch von lebenden auf die Hand gelobten und treuen an Eides statt gegebenen Zeugnissen, mit gebührender und notwendiger Feierlichkeit umrahmt, mit dem Beschluss, welcher dann in Kürze der päpstlichen Heiligkeit vorgelegt werden sollte. Damit dies jedoch mehr Ansehen und Durchschlagskraft haben möge, haben wir es miteinander gemeinsam erdauern und diese folgende Hauptpunkte bezeugen und als die Wahrheit bestätigen wollen:
– Nämlich erstens: ... dass wir es so seit eh und je von unseren lieben Voreltern [Grosseltern] her so empfangen haben und dass keine Zweifel darüber bestehen: Zu jener Zeit, wie heute berichtet wurde, zu Lebzeiten des oben genannten Bruder Klaus, hatte dieser sich in eine solche nie zuvor bekannte Abstinenz und Enthaltung in leiblicher Speise Lebensweise begeben. In der Welt gab es damals viel Zweifel und Argwohn, besonders bei denjenigen, die solches für unmöglich hielten, als ob es mit Betrug zuginge und ihm von den Seinigen oder anderen Leuten Speise oder Unterhalt im heimlicher Weise zugeschoben werde. Unsere damals lebenden Vorgesetzten der Obrigkeit haben den Ort und die ganze Gegen der Einöde, wo Bruder Klaus wohnte wie auch seine Wohnung selbst mit starken Wachen [Bewachung, Wächter] umgeben. Tag und Nacht wurde bewacht und aufgepasst, so lange, bis man finden konnte, es gibt keinen Betrug in der Sache und dieses Wunderwerk ist von Gott bestätigt.
– Zum zweiten: Aus dem gleichen Beweggrund machte seinerzeit der hochwürdige in Gott Vater und Herr Thomas, Bischof zu Ascalon [sic!] und bischöflicher Suffragan [Weihbischof Thomas] von Konstanz eine persönliche Visitation und Überprüfung und besonders durch das Gebot, bei dem Gehorsam zu Gott etliche Bissen Brot zu essen, was der Herr Bischof mit eigenen Augen gesehen und mit Schrecken und Verwunderung erlebt hatte: Es war ohne höchste Lebensgefahr nicht möglich. Dadurch wurde das Wunderwerk ausreichend bestätigt.
– Zum dritten: ... dass die Wunderzeichen, die der allmächtige Gott durch diesen seinen lieben Freund in seinem Leben und danach so vielfältig und in unzählbarer Weise wirkte, in der Mehrzahl wegen Unkenntnis nicht alle sondern nur zu einem kleinen Teil beschrieben und schriftlich festgehalten werden konnten, jedoch von unseren Vorfahren her genau so auf uns überliefert wurden, nicht allein nur in unserem ganzen Land, sondern auch in der Nachbarschaft und offensichtlich in anderen weiter entfernten Provinzen. Sie werden auch jetzt noch täglich bei unseren Lebzeiten bestätigt und deren offenkundige Wirkung wahrgenommen.
  
Dies alles wollen wir nun bei unserer guten wahren Treue und Ehre festhalten und bezeugen in der Kraft dieses Briefes, den wir versehen haben mit unserem allgemeinen und dem des Landes eigenen Geheimsiegel, am 20. Tag des Januar, anno 1591.
    
  
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