Holzschnitt 1510
    
Niklaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Bemühungen um die Heiligsprechung
  
Quelle Nr. 280

  

  
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Zeit: 1587–1591
  
Herkunft: siehe unten, bei den jeweiligen Texten
  
Kommentar: 1587, hundert Jahre nach seinem Tod, ist Bruder Klaus immer noch weder selig- noch heiliggesprochen. Die dahin laufenden Bemühungen rissen jedoch nicht ab, sie wurden vielmehr gegen Ende des 16. Jahrhunderts verstärkt. Formell gingen die neuen Bemühungen aus vom Nidwaldner Politiker, Ritter Melchior Lussy, der schon den Kardinal Karl Borromeo zum Grabe von Bruder Klaus geführt hatte. Der Mailänder Kardinal und Erzbischof wurde dadurch selber zu einem grossen Verehrer des Eremiten.
  
1587 setze ein reger Briefwechsel ein, in dem kirchlicherseits der päpstliche Nuntius, Octavio Paravicini und Kardinal Montalto (Neffe von Sixtus V., Staatssekretär) die zentrale Rollen spielten. Ein geschlossenes Vorgehen der Eidgenossen war wegen der Reformation nicht mehr möglich. Zuerst machten einzelne Kantone beim Nuntius Vorstösse, bis 1587 ein einiges Vorgehen zustande kam (Konferenz der 5 katholischen Orte in Luzern). – In einem Brief an den päpstlichen Staatssekretär, Kardinal Montalto, vom 21. Dezember 1588, wirbt der Nuntius für die eine «beatificatio aequipollens», d.h. in seiner Vollmacht gestattet der Papst ohne vorangegangen Prozess die liturgische Verehrung einer Person, was einer Seligsprechung gleichkommt (vgl. auch: R. Durrer, Quellenwerk, 993). Diese «gleichwertige Seligsprechung» wurde dann 1648/49 unter Papst Innozens X. Tatsache und später, 1669 und 1671, durch Breven von Clemens IX. (1669) und Clemens X. (1671) weiter bestätigt (vgl. R. Durrer, Quellenwerk, 993 u. 1002 (siehe: Quelle 308).
  
Dem ersten Gesuch, das Ende 1588 nach Rom ging, wurde kein Erfolg beschieden, es enthielt grobe Formfehler, zudem wurde der offizielle Förderer (Postulator) für den bevorstehenden Kanonisationsprozess nicht mit den nötigen Vollmachten ausgestattet, so dieser lediglich als Kontaktmann operieren konnte. Darum musste dieser, es war Jost Segesser Hauptmann der päpstlichen Schweizergarde in Rom, in einem Brief (Text Nr. 16) an seine Vorgesetzten, die Regierung von Luzern, die Untauglichkeit des Unternehmens vorhalten. – Die ganzen Bemühungen brachten drei Jahre später als respektablen Fortschritt zunächst den Prozess von Sarnen 1591 (Quelle 301), der von einem päpstlichen Notar geleitet wurde, es war dies Renward Cysat, der zugleich in Luzern als Stadtschreiber amtete und den Ehrentitel «Pfalzgraf» (Comes Pallatinus) innehatte. Der Nuntius, Oktavian Paravicini riet jedoch von einem eigentlichen Kanonisations-Prozess in Sarnen nicht nur ab, sondern warnt sogar davor (vgl. die Texte Nr. 26, Nr. 27 und Nr. 32). Streng nach Kirchenrecht konnte das Ereingnis in Sarnen dann auch nur den Stellenwert einer Voruntersuchung haben. Von den Verantwortlichen (päpstl. Notar, Renward Cysat, und zweier Experten, Jesuiten aus Luzern) wurde dies ziemlich sicher auch so verstanden. Es entsteht auch der Eindruck, dass der Nuntius in juristischen Fragen etwas überfordert war, jedenfalls geriet er in völlig ängstliche Unsicherheit, weil der Sarner Prozess trotz seiner Bedenken durchgeführt wurde (Text Nr. 32).
  
Für eine ordentliche Seligpsrechung war wenigstens ein von der Kirche als solches anerkanntes Wunder eine unerlässliche Voraussetzung. Die vielen durch die Anrufung von Bruder Klaus im Sachsler Kirchenbuch (Quelle 053) beschriebenen Heilungen konnten nicht kirchenamtlich untersucht und darum auch nicht als Wunder gewertet werden. Am 12. Juni 1657 befahl schliesslich Papst Alexander VII. nun weiter über die Frage der Nahrungslosigkeit zu diskutieren, ob diese ein Wunder genannt werden könne, was die Kardinäle bejahen konnten – Urteil der Ritenkongregation (Quelle 308). Die liturgische Verehrung wurde erst 1669 durch Clemens IX. erlaubt (Quelle 309)
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 893–916

  

   01) [Staatsmanual Obwalden V, S. 233] Es waren meine Herren, die Räte, gemeinsam versammelt am Tag des hl. Urs, dem letzten Tag im September im Jahr 1587.
  
Es ist beantragt worden, dass man an den Legaten [damals noch Nuntius Santonio] der päpstlichen Heiligkeit [Sixtus V.] gelangen soll, um unseren treuen lieben Landsmann Bruder Klaus als Seligen zu erheben, damit er dies selbst bei der päpstlichen Heiligkeit anbringen werde etc. Es ist beschlossen worden, dass man mit den 4 Orten [Uri, Schwyz, Luzern und Zug] beraten soll und dann eine [Lands-]Gemeinde [abhalten soll].
   
02) [Staatsarchiv Luzern, Absch. G, S. 20] 1587, 6. Oktober – Konferenz der V kath. Orte in Luzern.
  
Jeder Bote weiss seinen Herren zu Berichten über den Vorstoss des Herrn Landammann Imfeld [Marquard Imfeld] ob dem Wald, auf Befehl seiner Herren und Oberen getan, betreffend die Erhebung des Leichnams des seligen Bruder Klaus. Es wurde mit dem Herrn Legaten [Nuntius] besprochen worden, was notwendig und der Sache dienlich ist, um bei der päpstlichen Heiligkeit vorstellig zu werden, damit diese dem neuen, zukünftigen Legaten dazu Befehl und Gewalt gebe.
    
03) [Staatsmanual Obwalden, V, S. 242] Am 12. Tag im Dezember 1587 waren meine Herren und die ganze Gemeinde versammelt.
  
Es wurde vorgebracht, dass man Mittel suchen wolle, um den seligen Mann Bruder Klaus zu erheben. Und es wurde beschlossen, dass man es recht in Gottes Namen zu Hand nehmen wolle.
 
04) [Vatikanisches Archiv, Nunziatura Svizzera II, Fol. 115; neuere Abschrift im Schw. Bundesarchiv Bern] 1588, 15. Mai – Brief des Nuntius Paravicini an Kardinal Montalto, Staatsekretär.
  
Ich bin in den Kanton Unterwalden, der nur wenige Stunden entfernt liegt, gegangen. Einerseits aus Verehrung zu einem Seligen, den sie dort haben, welcher «seliger Nikolaus» genannt wird, der neben anderen Wundern zwanzig Jahre lang ohne Nahrung zubrachte. Dann wollte ich auch dieses Volk begrüssen und durch Besprechungen und, wie es dort Sitte [erst seit dem XVI. Jarhhundert] ist, auch durch gespendete Festmähler mir geneigter machen. Ich fand durch die Gnade des Herrn dort prächtige Kirchen und viel frommen Sinn, und alles Übel ist bis heute dort bei den Geistlichen gewesen, denn hier kommt der Abschaum aus andern Ländern zusammen [darüber beschwerte sich bereit der Vorgänger, Nuntius Bonhomini, vgl. R. Durrer, 895]. Um nicht unter der Regel stehen zu müssen, die ich in meinem letzten Erlasse gegeben habe, wie Eure erhabene HerrIichkeit aus meinem letzten Schreiben ersehen hat, sind schon deren zwei [Geistliche] weggezogen, die andern versprechen mir alles Schöne, und die Landammänner anerbieten sich bereitwilligst, nicht nur in kirchlichen Fragen, sondern zu jedem andern Dienst gegenüber der heiligen Kirche und Seiner Heiligkeit und es fehlte wenig, dass sie in einen Freudenrausch ausbrachen, denn sie träumen davon, sich mit vielem Volk zum Kriegsdienst anzubieten. Ich dankte ihnen und sagte, dass sie damit, wenn der F.all einträte, einen Beweis ihrer alten Treue und Tapferkeit geben würden. Dies bewirkte, dass sie mir ihre seit mehr als 200 Jahren von den Päpsten empfangenen Privilegien, Banner [besonders das «Juliusbanner», von Julius II. 1512 verliehen] und Gnaden vorwiesen, die nicht nur selten und schön, sondern mit hohen Titeln und ähnlichen ausserordentlichen Ehrenbezeugungen ausgestattet sind. Es schien mir gut, Eure Herrlichkeit über all diese Handlungen, Worte und Meinungcn aufzukllären, die mir da begegnet sind. Aus Luzern, den 15. Mai 1588.
Euer erhabenen hochwürdigsten Herrlichkeit ergebener und williger Diener O[ktavian], Bischof von Alessandria.
      05) [Staatsmanual Obewalden V, S. 295] 1588, 19. Brachmonat – Meine Herren die Räte und Landsleute.
  
Der Landammann Jacob [Kaspar Jacob] soll zusammen mit dem Ammann Lussy [Ritter Melchior Lussy] und dem Botschafter und Herren vom Kreuz [Pompejus della Croce, bzw. del la Cruz, spanischer Gesandter in Altdorf] tagen, darüber sprechen und anhalten, bezüglich der Erhebung des seligen Bruder Klaus, es soll ernstlich darauf gedrängt werden.
     06) [Rät- und Landl.-Prot. Nidwalden I, S. 75] Beratung der Landsleute am Tag der zehntausend Märtyrer [22. Juni] anno 1588.
  
Es soll unser Gesandter auch Vorsprache halten (in Luzern), was mit den fürstlichen Botschaftern zu besprechen sei betreffend Erhebung von Bruder Klaus.
    07) [Vatikanisches Archiv, Nunziatura Svizzera II, Fol. 196; neuere Abschrift im Schw. Bundesarchiv Bern] 7. September 1588 – Nuntius Paravicini an Kardinal Montalto.
  
In diesen Tagen haben zwei dieser katholischen Schweizer viele grosse und verschiedenartige Geschäfte vorgebracht, sicherlich sehr wichtige [...] Der Oberst Lussy, der schon Gesandter dieser katholischen Schweiz auf dem Konzil von Trient gewesen ist, hat nachdrücklich an Hand der katholischen Tagsatzungen begründet, dass man nicht nur in den ausschliesslich katholischen Landschaften, sondern auch in den Gegenden und Kirchen, welche die Katholiken gemeinsam mit den reformierten Schweizern besitzen [paritätische Kirchen], die Konzilsbeschlüsse ausführen solle. Man hat ihm aber bisher nicht Gehör geschenkt, weil man die Unmöglichkeit voraussah, doch erklärte man sich schliesslich einverstanden, dass er mit mir unterhandle [...] Der zweite Punkt, den er mir gleichzeitig vorbrachte, und in welchem er und sie [die Herren der Tagsatzung] alle einig gewesen sind, ist der, dass man im Kanton Unterwalden einen Seligen habe, genannt der selige Nikolaus. Er war schon vor 100 Jahren dort Einsiedler. Er wirkte und wirt noch unaufhörlich grossartige Wunder und wird nicht nur von den Katholiken hochgeschätzt, sondern auch noch von den Irrgläubigen. Sein Grab hat grossen Zulauf. Man bezeugt, dass er zwanzig Jahre ohne Nahrung zubrachte. Er sagte die Glaubensspaltung und Irrlehre voraus. Sie bitten, dass unser Herr sie durch die Kanonisation dieses Heiligen erfreuen möge.Aus Luzern, den 7. Sept. 1588. O(ctavian), Bischof von Alessandria.
      08) [Vatikanisches Archiv, Principi 151, Fol 21v; neuere Abschrift im Schw. Bundesarchiv Bern] Antwort des Staatsekretärs Kardinal Montalto an Nuntius Paravicini – 24. September 1588.
  
24. September 1588
  
Ich antworte auf ihre vier Briefe Eurer Herrlichkeit: drei vom 7. und einen vom 10. des laufenden Monats.
  
Später, wenn die Katholiken das Gesuch um die Heiligsprechung des seligen Niklaus bei Seiner Heiligkeit gestellt, werden wir weiter darüber sprechen. Es wird günstig geantwortet werden, und über die Kosten möge man sich nicht allzu sehr ängstigen. Bei der Kanonisation des h. Diego kamen sie nicht über 3000 Skudi zu stehen.
  
Eure Herrlichkeit könnte viel Aufschluss über den genannten Seligen von jenen erhalten, die zur Zeit Borromeos diese Kirche [in Sachseln] besichtigten, als seine Begleiter auf seiner Schweizerreise [vgl. die Quelle 260].
  
09) [Vatikanisches Archiv, Nunziatura Svizzera II, Fol. 222; neuere Abschrift im Schw. Bundesarchiv Bern] 1588, 19. Oktober – Nuntius Paravicini an Kardinal Montalto.
  
Mit der Eilpost vom 24. verflossenen Monats erhielt ich drei Briefe von Eurer erhabenen Herrlichkeit und indem ich sie der Reihe nach beantworten werde, teile ich Euch hierdurch mit, dass ich den Oberst Lussy und den andern Ratsherrn, die von der Tagsatzung beauftragt worden sind, mit mir jene beiden Geschäfte zu behandeln, zu mir rief und ihnen mit schönen Worten den besten Willen unseres Herrn gegenüber den katholischen Orten darlegte. Ich übermittelte ihnen die kluge Antwort unseres Herrn in Sachen der Haltung der tridentinischen Konzilsbeschlüsse [...] Das gleiche tat ich bezüglich der Kanonisation des seligen Nikolaus. Sie waren davon so befriedigt und küssten mit solcher Inbrunst und Dankbarkeit die heiligen Füsse unseres Herrn, dass ich darüber sehr erfreut war. Sie erwiderten, dass sie auf dem nächsten Tage [Tagsatzung] ihren Herren aus den katholischen Orten jene beste und väterliche Antwort vortragen wollten. Bezüglich der Kanonisation dächten sie daran, nicht nur das Gesuch an unseren Herrn zu richten, sondern auch die alten Schriften und Zeugnisse zu sammeln, denn es seien nunmehr 101 Jahre, seit jener selige Mann starb. Ich bin begierig auf ihre Beweise, und werde über alles Nachricht geben. Inzwischen werde ich nicht ermangeln, wie Eure Herrlichkeit mir befahl, mich bei jenen, die Borromeo beim Besuch jener Gegenden begleiteten, zu erkundigen, um Licht über diesen Seligen zu bekommen. Aber der obgenannte Lussy war selber einer der Begleiter Borromeos, er ist aus diesem Kanton und weiss mehr als jeder andere von der Sache. Aus Luzern, den 19. Oktober 1588.
O(ctavian), Bischof von Alessandria.
    
10) [Staatsarchiv Aargau, Gemeineidgen. Abschiede Bd. VII. Das Traktandum wurde nur von der katholischen Sonderkonferenz behandelt] Baden, 1588, am Sonntag vor St. Othmar [13. November].
  
An diesem Tag hat Herr Landammann Lussy [Ritter Melchior Lussi] von Unterwalden in unserer Gegenwart vorgetragen wegen des seligen Bruder Klausens Erhebung, der bereits viele gottselige Zeichen und Wunder tat. Man hat der päpstlichen Heiligkeit durch den Herrn Legaten geschrieben bezüglich dieser Erhebung. Es kam eine gute Botschaft. Und wie der Herr Legat meldete und anzeigte, würde eine solche Erhebung nicht weniger als 3000 Kronen kosten. Dies haben wir in unsere Verabschiedung aufgenommen und gestern Abend dem Herrn Schultheiss Pfyffer [Ludwig Pfyffer, Luzern] mit allem Ernst aufgetragen, dass er sich beim Herrn Legaten ganz ernsthaft einsetze, damit diese Erhebung gefördert und die grossen Kosten gemindert werden sollen.
   
11) [Staatsarchiv Luzern, Bruderklausenakten, Konzept oder gleichzeitiger Auszug] Brief der Herren der 7 kath. Kantone an S. Heiligkeit wegen der Kanonisation des sel. Nikolaus – vom 21. Nov. 1588.
  
Schon viele Jahra lang, allerheiligster Vater, erhoffen alle Katholiken dieses Landes mit äusserster Begierde die Heiligsprechung des seligen Nikolaus, der im Kanton Unterwalden heiligmässig gelebt hat und gestorben ist. Es wurde darüber bisweilen mit den Nunzien Eurer Heiligkeit gesprochen, aber wir haben nie einen so gnädigen Bescheid erhalten, wie jenen jüngsten Eurer Heiligkeit, der uns von Schultheiss Pfyffer und Ammann Lussi auf dem Tage [Tagsatzung] zu Baden überbracht wurde und der nicht nur die sieben katholischen Kantone, sondern auch die Katholiken von Appenzell und Glarus so befriedigt hat, dass ihnen nichts Angenehmeres hätte begegnen können. Wir bitten demütigst Eure Heiligkeit im Namen aller Katholischen, dass sie in Würdigung des heiligen Lebens und Sterbens und der vielen geschehenen und sich täglich beim Grabe dieses Seligen erneuernden Wunder, geruhe, der Welt diesen Heiligen zu verkünden. Es wird dies nach der allgemeinen Auffassung des Landes uns um so mehr verpflichten, stets Blut und Leben für den katholischen Glauben und die heilige Kirche einzusetzen, wenn wir uns von Eurer Heiligkeit mit solch heiliger und ersehnter Gnade ausgezeichnet sehen.
     
12) [Vatikanisches Archiv, Nunziatura Svizzera II, Fol. 267; neuere Abschrift im Schw. Bundesarchiv Bern] 1588, 22. November – Nuntius Paravicini an Kardinal Montalto.
  
Meine Vorschläge wurden auf der Tagsat zung zu Baden alle mit grosser Befriedigung angenommen. Sie ordneten sofort auf Schluss der Tagung den Ammann Lussy zu mir ab, um mit mir die nachfolgenden Punkte zu behandeln [...] Zweitens. Dass sie die Füsse unseres Herrn küssten, wegen der schon vorher gegebenen Antwort bezüglich der Kanonisation des seligen Nikolaus und dass sie Namens aller Orte die Briefe mit dem untertänigen Gesuche aufzurichten beschlossen hätten und dass sie mir diese dann aushändigen würden [...] Aus Luzern, den 22. November 1588.
O(ctavian), Bischof von Alessandria.
   
13) [Vatikanisches Archiv, Nunziatura Svizzera II, Fol. 275; neuere Abschrift im Schw. Bundesarchiv Bern] 1588, 28. November – Nuntius Paravicini an Kardinal Montalto.
  
Was das Geschäft betrifft, das die katholischen Schweizer in der Beilage behandeln und von unserm Herrn begehren, ist dieses derart, dass es nicht genügt, dass ich es bloss unter die andern Briefe einreihe. Sie kommen darin mit ausserordentlichem Eifer um die Kanonisation des seligen Nikolaus aus dem Kanton Unterwalden ein, wie ich Eurer Herrlichkeit schon geschrieben hatte, und auftragsgemäss berichte ich hier. Nicht allein die Katholiken wünschen diese Kanonisation, sondern infolge der vielen Wunder, die sich täglich an seinem Grabe ereignen, stimmen auch die Irrgläubigen, wenn auch nur heimlich, mit ihren Wünschen überein. Er führte schon vor hundert und mehr Jahren ein einfaches und entbehrungsvolles Leben als Eremit in den Wildnissen nahe bei seinem Kantone, und sein Leben, das schon vor vielen Jahren verfasst wurde, ist handschrift lich vorhanden.
  
Die authentische Beweisführung wird wegen der Länge der verflossenen Zeit schwierig sein, und wenn man wenigstens, nach den Untersuchungen, die unserm Herrn notwendig scheinen, dem Volke gestatten könnte sein Fest zu feiern und ihn selig zu nennen [die Erlaubnis zur liturgischen Verehrung ohne Prozess ist gleichwertig zu einer formalen Selisprechung, darum auch «beatificatio aequipollens» genannt], wäre es vielleicht ein guter Mittelweg und diente zu höchster Befriedigung dieses ganzen Landes. Ich will hiemit nicht anderen Geschäften vorgreifen und küsse zum Schlusse ehrfurchtsvoll unserm Herrn die heiligsten Füsse und Eurer Herrlichkeit die Hand. Aus Luzern, den 28. November 1588.
O(ctavian), Bischof von Alessandria.
    
14) [Staatsarchiv Luzern, Bruderklausenakten, Original mit aussen aufgedrücktem Papiersiegel] 1588, 21. Dezember – Kardinal Montalto an die katholischen Orte.
  
Hochberühmte Männer. Unser höchster Herr kann nicht anders, als lebhaft den Ratschlag billigen, den euer Brief vom 21. November bedeutet. In diesem bittet ihr, dass Seine Heiligkeit aus apostolischer Machtvollkommenheit erklären wolle, der selige Einsiedler Nikolaus, von dem ihr versichert, dass er in diesen Orten heiligmässig gelebt und heiligmässig gestorben ist, sei in die Zahl der Heiligen aufzunehmen. Ja, wahrlich, es dankt Seine Heiligkeit dem allmächtigen Gott, dass er für diese Zeiten, wo die katholische Kirche tief erschüttert wird, einen solchen Schatz bereit hielt, damit die Christen erkennen, wie die Zahl jener sich ständig mehrt, die Gott in seln Erbe erkürt und die von jedermann angerufen werden können, um den Zorn der göttlichen Majestät zu besänftigen oder deren Barmherzigkeit zu erregen. Weil die göttliche Vorsehung über diesen seligen Mann im Himmel schon entschieden hat, verweigert unser höchster Herr, als Statthalter Christi, dem christlichen Volke nicht, dies auf Erden zu bezeugen. Es bleibt also nur übrig, dass eure Gesandten und Prokuratoren mit der ehrwürdigen Kongregation der Kardinäle der hl. römischen Kirche, denen Seine Heiligkeit diesen Auftrag übergeben hat, verhandeln, das Leben, die Sitten und Wunder jenes seligen Mannes und was sonst zur Heiligsprechung notwendig ist, beweisen, Zeugen aufführen und den Prozess in Gang setzen. Wenn dies alles förmlich und rechtlich ausgeführt worden ist, wird Seine Heiligkeit, eurer Bitte entsprechend, zum Abschluss der Sache ihren geneigten Willen hinzufügen. Indes lässt Seine Heiligkeit euern Herrlichkeiten Glück wünschen. Gegeben zu Rom den 21. Dez. 1588. Eurer berühmten Herrlichkeiten ergebenster A. Kardinal Montaito.
  
Adresse: An die hochberühmten Herren Schultheissen, Ammänner und Räte der sieben schweizerischen katholischenKantone, Luzern.
   
15) [Vatikanisches Archiv, Nunziatura Svizzera II, Fol. 294; neuere Abschrift im Schw. Bundesarchiv Bern] 1588, 27. Dezember – Nuntius Paravicini an Kardinal Montalto.
  
Eure erhabne Herrlichkeit hatte mich be auftragt, von den [seinerzeitigen] Begleitern des Kardinal Borromeo seligen Andenkens auf seiner Reise in diesen Gegenden die Einzelheiten über den seligen Nikolaus zu erforschen. Ich habe sogleich gehorcht und besitze bereits eine Antwort von Mailand, es ist dort nie mand, der darüber Aufschluss zu geben wüsste. Aber alles, was man überhaupt wissen kann, wird man hier erfahren. Aus Luzern, den 27. Dezember 1588.
O(ctavian), Bischof von Alessandria.
    
16) [Staatsarchiv Luzern, Bruderklausenakten, Simultankopie] 1589 [5. Januar ?] – Gardehauptmann Jost Segesser [in Rom] an die Schultheisse Jost Pfyffer und Heinrich Fleckenstein von Luzern.
  
Edle, angesehene und besonders freundliche Herren Vetter und Herr Schwager. So weit es nun die Kanonisation oder Erhebung des seligen Bruder Klaus betrifft, worüber meine gnädigen Herren der katholischen Orte geschrieben haben, darüber hat mich in den vergangenen Tagen der Herr Bischof von Bertinora [Joannes Andreas Caligari, Bischof von Bertinoro, päpstl. Referendarius], Seiner Heiligkeit oberster Sekretär berichtet, wie es Seine Heiligkeit ihm befohlen hat, dass ich als Botschafter von euch, meine gnädigen Herren den katholischen Orten, in die Kongregation etlicher Herren Kardinäle als Abgeordneter hingehe und dort die Erhebung des genannten Bruder Klaus erbitte, worüber sich dann die Herren Kardinäle beraten werden, wie in der Sache zu verfahren sei. Weil sich Seine Heiligkeit in dieser Sache ganz eifrig zeigt, den Mann achte und darüber, was zu tun sei, Anordnungen treffen wird etc. Wie ich jedoch in dieser Sache weitergehe, will ich mit dem oben genannten Bischof beraten, ob es mir zukomme, dass ich vor einer solchen Kongregation erscheine, da ich bisher noch keine Procura [Vollmachten] erhalten habe, weder schriftlich noch in einem Vollmachtsbrief betreffend dieser Angelegenheit, oder ob jener Brief, den ich ihr meine gnädigen Herren Ihrer Heiligkeit geschrieben habt, allein genügt. Was weiter erfolgt, werde euch stets schreiben etc. Ich meinte, auch bezüglich Verminderung der Kosten wird die Kongregation, nachdem sie es bei Seiner Heiligkeit vorgebracht hat, dem Herrn Nuntius, der zu dieser Zeit in der Eidgenossenschaft wohnt, alle Informationen zu nehmen und das Instrument zu stellen, wie es Brauch ist, gehen auf diese Kanonisation etliche 1000 Kronen. Ob es ganz zum reichen wird, weiss ich nicht. Wer dieses [Geld] ausgibt, darüber wäre es gut übereinzukommen, dass alle gemeinsam diese Angelegenheit behandeln, damit man die Unkosten auch einbeziehe oder sich noch entschliesse, so dass die Sache vorankommt. Von des seligen Bruder Klaus Leben, Wandel und Wunderzeichen, die bisher geschehen sind, habe ich keinerlei Zweifel, es gibt im Allgemeinen keinen. Wenn man nun die Sache gemeinhin ins Werk gesetzt hat, bleibt letztlich nur noch, die Unkosten auszumachen, mit so wenig Reputation, wie es in der Sache zu handhaben ist. Ich meinte, Seine Heiligkeit werde viele Kosten auf sich nehmen, nichts desto weniger bleiben noch viele Ausgaben. Dies wollte ich ihnen noch schreiben, damit ihr es, wo es von Nöten ist, ändern könnt. Euer untertäniger Diener, Sohn und ...
[Der Gardehauptmann in Rom, Jost Segesser soll also als Prokurator bzw. Postulator der Seligsprechung amtieren.]
   
17) [Staatsarchiv Luzern, Luzerner Abschiede G., S. 75b. Allg. Absch. DD21] 1589, Dienstag, 10. Januar – Konferenz der sieben katholischen Kantone in Luzern.
  
Kanonisierung und Erhebung des heiligen Einsiedlers Bruder Klaus von Unterwalden, über die man bei Seiner Heiligkeit vorstellig geworden ist, die sich nun ganz gutwillig zeigt, auf Grund des ganz freundlichen Schreibens. Jedem Boten [Delegierten der Tagsatzung] wird dies zum Überdenken weitergegeben. Daraufhin sind dem Herrn Gardehauptmann in Rom die nötigen Befehle zu erteilen.
    
18) [Vatikanisches Archiv, Nunziatura Svizzera II A; neuere Abschrift im Schw. Bundesarchiv Bern] 1589, 13. Januar – Nuntius Paravicini an Kardinal Montalto
  
Ehrfurchtsvoll küssen sie [die katholischen Schweizer] die heiligsten Füsse wegen der freigebigen, herrlichen Antwort, die unser Herr durch das Schreiben Eurer Herrlichkeit vom 21. verflossenen Monats ihnen über die Kanonisation des sel. Nikolaus gegeben hat. Sie wünschen über alle Masse, dass die Sache vorwärts gehe. Da aber im Brief sich ein Satz befindet: Ut oratores et procuratores etc., lassen sie ehrerbietigst fragen, ob sie sogleich Gesandte senden sollen, um jenen Vorschlag zu machen, oder ob es genügen würde, dem Gardehauptmann Procura zu erteilen. Ich kann diesbezüglich Eure Herrlichkeit aufklären, dass sie mehr dazu neigen, einen oder höchstens zwei Gesandte abzusenden, einerseits wegen der Ehre, die bei einer solchen Gesandtschaft sowohl die Auftraggeber als die Beauftragten davontragen, andererseits aber auch um jene andere Angelegenheit zu behandeln, das Hilfsgesuch an Seine Heiligkeit gegen die Reformierten und ihre andern Ansprüche [u.a. von Soldzahlungen]. Da sie voraussichtlich während der Zeit, die bis zur Antwort über die Frage, ob sie Gesandte schicken sollten oder nicht, verstreicht, sehen werden, welche Wendung die französischen Angelegenheiten nehmen, und was sie von den Reformierten wegen der Anstände mit Savoyen und dem Durchzug der Reiter zu gewärtigen haben, so kommen sie dazu, bloss der Kanonisationsangelegenheit Erwähnung zu tun und das andere, um das es sich handelt, mit Stillschweigen zu ver hüllen. Aus Luzern, den 13. Januar 1589.
O(ctavian), Bischof von .41essandria.
     
19) [Staatsarchiv Nidwalden, Rät- und Landl.-Prot. Nidwalden I, S. 85b] Ratschlag von Landsleuten und und Räten - am Antoni [17. Januar] 1589
  
Herr Vetter, Landammann Lussy Bote [Botschafter] geworden. Betreffend Bruder Klausens Erhebung soll der Gesandte alle Forderungen erfüllen, damit das göttliche Werk verrichtet werden kann.
   
20) [Vatikanisches Archiv, Prinzipi 151, Fol. 28; neuere Abschrift im Schw. Bundesarchiv Bern] 28. Januar 1589 – Antwort von Kardinals Montalto an Nuntius Paravicini
  
28. Januar 1589.
  
Der letzte Kurier aus Mailand hat von Eurer Herrlichkeit fünf Briefe gebracht: vom 7., 9., 10., 11. und 13. dieses Monats.
  
Über die Heiligsprechung des sel. Nikolaus darf Eure Herrlichkeit jenen Herren sagen, dass sie sofort die Schriften mit einer genügenden Vollmacht für den Gardehauptmann senden können und später, wenn das Geschäft untersucht worden ist, worüber viele Monate verstreichen, kann ihre feierliche Gesandtschaft erscheinen und wird von Seiner Heiligkeit gut empfangen und liebevoll aufgenommen werden.
    
21) [Vatikanisches Archiv, Nunziatura Svizzera IV, Fol. 177 + Staatsarchiv Luzern, Luz. Abscheide G, S. 85b] Freitag, 17. Hornung [Februar] 1589 – Kath. Fünförtische Konferenz in Luzern
  
So ist auch vor uns erschienen der hochwürdige in Gott Vater Fürst und Herr, Octavius Paravicinus, Bischof von Alexandria bäp. h.t [päpstlicher Heiligkeit] Legat in der Eidtgnossenschaft . Von seinem Vortrag haben wir jedem Delegierten [der Tagsatzung] eine Abschrift gegeben. Daruff wurde Ihrer Heiligkeit widerum geantwortet, um für ihren so gnädigen und väterlichen Willen und Anerbieten auf das freundlichste wiederumb zu danken. Was dann die sachen des Kollegiums betrifft [...]
  
Betreffend die Erhebung des seligen Bruder Klaus soll dem Herrn Gardehaupmann in Rom geschrieben werden, was nötig ist, und es werden unsere g. 1. a. E. m. und b. von Unterwalden sogleich alle Handlungen [Ereignisse] und Erzählungen seines Lebens sowie die Wunderzeichen aus das fleissigste beschreiben und dem hohen Legaten zustellen lassen, damit es nach Rom geschickt werden kann, und dann alles als Botsachft nach Rom zu weiteren Beratung weitergeschickt wird.
     
22) [Staatsmanual Obwalden V, S. 333; vgl. auch die Abschrift des Sachsler Kirchenbuches 1589 in den Bruderklausenakten des Staatsarchivs von Luzern] Tag des hl. Fridolin [6. März] im Jahre 89 ... meine Herren [...]
  
Der Legat der Bästl. [seiner päpstlichen] Heiligkeit soll man zukommen lassen die Mirakle und Wunderzeichen. Auch das Leben des seligen Bruder Klaus soll man ihm zukommen lassen. Alles ganz der Ordnung wegen. [Gemeint sind die Aufzeichnung in Sachslen, das Sachsler Kirchenbuch, in Luzern 1589 mehrfach abgeschrieben, sowie die verschiedenen Biographien über den Eremiten].
    
23) [Staatsarchiv Luzern, Bruderklausenakten, Abschrift der Luzerner Kanzlei mit eigenhändigen Korrekturen von Renward Cysat, päpstlicher Notar in Luzern] 1589, 8. Juli - Gardehauptmann Jost Segesser [in Rom] an Landammann Lussy.
  
 Gestrenger, ehrenfester, besonders lieber Herr.
  
Meine Dienste und mein Gruss voran. Durch den Nuntius sind mir die Wunderzeichen und auch die Biographie des seligen Bruder Klaus zugekommen. Es hat mich dann gewundert und bedauert, weil ich gechrieben habe, man solle die Wunder beglaubigt, mit dem Landsiegel versehen, von einem öffentlichen Notar geschrieben und unterschrieben schicken. Und weil dies nun als authentisch nicht ausreicht, wird es notwendig sein, dass man alles in lateinischer Sprache, wie oben erwähnt und ich es vorher geschrieben habe, herschicke – samt einer Prokura, einem Vollmachtsbrief in lateinischer Sprache, auf mich lautend, ebenso von einem öffentlichen Notar geschrieben und mit dem Landsiegel versehen. Dazu soll man der Ordnung wegen etwas Geld mitgeben, damit man es, wenn es daran mangelt, gebrauchen kann. Wenn dies [noch] geschieht, wird es an nichts mangeln, es der Kongregation der Kardinäle vorzubringen und mein bestes tun zu können. Es ist eine Angelegenheit, die nicht geringfügig ist und nicht so leicht und ohne Kosten abgehen wird, wie es bei der Kanonisation von Sankt Diego gut zu erkennen ist, welche von Zeiten des Pius IV. bis jetzt vorangetrieben worden ist, ehe er kanonisiert wurde. Datum: Rom, den 8. Juli 1589
  
Adresse: Dem gestrengen, ehrenfesten, weisen Herrn Melchior Lussi, Ritter, Landammann von Unterwalden nid dem Wald, meinen lieben Herren in Unterwalden [Die Eidgenossen haben demnach ein unvollständiges Gesuch nach Rom gesandt, die juristische Form wurde nicht eingehalten, auch wurde es versäumt, dem Postulator, Hauptmann Segesser, Vollmachten zu erteilen sowie Geld für die Unkosten zur Verfügung zu stellen].
    
24) [Staatsmanual Obwalden V, S. 462] Meine Herren Räte sind versammelt gewesen am 30. Tag im Dezember im 1590. Jahr.
  
An diesem Tag ist meinen Herren ein Schreiben zugekommen von den übrigen sechs katholischen Orten der löblichen Eidgenossenschaft mit der Bitte, dass wir dabei behilflich sein möchten, dass der selige Bruder Klaus erhebt werde, dieweil man jetzt eine gute Gelegenheit dazu hätte. Daraufhin haben sich meine Herren beraten, dass der Herr Ammann Rosacher und Herr Ammann Jacob am Mittwoch zu Herrn Ammann Lussy gehen sollen, um all diesbezüglichen Sachen mit ihm zu besprechen, wie die Angelegenheit in Angriff zu nehmen sei. Es soll ihm auch der Befehl gegeben werden, bei Seiner Heiligkeit den gebührenden Fussfall [Küssen der Füsse des neuen Papstes Gregor XIV. als Gehorsamserweis seitens der katholischen Ort der Eidgenossen] zu leisten, ebenso auch um die Kriegszahlung (rückständige Zahlungen von Sold an eidgenössische Truppen in den missratenen Lombardeifeldzügen) zu bitten, [in allem] das beste zu tun. – Man soll an Herrn Landammann Lussy schreiben, dass er sich am Mittwoch bereit halte, damit unser Gesandter gleich mit ihm die Sache besprechen kann betreffend der Erhebung von Bruder Klaus.
    
25) [Staatsarchiv Luzern, Allg. Abschiede. EE1, S. 262/265, Konzept] Copia der besonderen Instruktion für Herrn Landammann Lussy nach Rom, 31. Dezember 1590.
[Die allgemeine Instruktion für Lussy und Segesser trug das Datum 29. Dezember 1590, Allg. Absch. EE1, S. 260]
  
[...] Und was weiter das lobenswerte Werk betrifft, soll besonders oben gedachter Herr Landammann Lussy in seiner Hinreise nach Rom in Florenz den allerdurchlauchtigsten, hochgeborenen Fürsten und Herren, Herrn Ferdinand [aus dem Hause Habsburg], Herzog von Florenz und Herzog der Toskana, unseren gnädigsten Herrn und Bundesgenossen in unserem Namen besuchen und begrüssen und nach Anerbietung unseres bundesgenössischen, willigen Dienstes ehren, in lieber und guter [Form], auch Versicherung der festen Kontinuität der alten löblichen wohlbewährten Freundschaft, ebenso mit vertraulicher Verständigung und Gratulation zur freudenreichen, ersehnten und glückseligen Geburt ihrer h. d. neugeborenen Sohnes und jungen Fürsten, damit das hochgelobte Haus zu unserem höchsten Gefallen und mit Freuden gewünschten Mehrung. Auch Bezug zu nehmen darauf, dass sie uns diesbezüglich vor einigen Monaten vertraulich berichten liess, wofür wir ihr in höchster Weise danken, wonach ihre h[ochwohlgeborenen] d[urchlaucht] nach bestem Vermögen unser Vorhaben der Förderung der oben gemeldeten Kanonisation des seligen Bruder Klaus bei Ihrer Heiligkeit zu unterstützen. Sie [ihre Durchlauch, der Grossherzog] soll ordentlich unterrichtet werden, und man soll sie demütig und freundlich bitten, uns und unsere Nation und vorab Gott zu ehren zur Feierlichkeit dieses löblichen Werkes, als ein Patrizius und gnädiger Protector [Beschützer des Kirchenstaates]. Er soll beiwohnen und es mit seiner Assistenz und seinem Wohlvermögen vermitteln (nach unserem besonders guten Vertrauen), es zu einem guten und erwünschten Ende zu fördern und uns im übrigen auf der bisher erwiesenen gnädigen, verbundenen Vertraulichkeit und Freundschaft zu beharren. Es soll hierzu auch eine gebührende Korrespondenz erfolgen.
     
26) [Staatsarchiv Luzern, Bruderklausenakten, Original und gleichtzeitige luzernische Kanzleiübersetzung] 1591, 3. Januar – Nuntius Paravicini an die fünf Orte.
  
Was dann die Erhebung des seligen Bruder Klaus betrifft, habe ich schon öftere Male Herrn Oberst Lussy geschrieben, dass wir jetzt nicht der Zeitpunkt haben, einige Personen abzuordnen, damit diese den Prozess des Lebens und der Wunderwercke des Heiligen machen und formieren, damit man ihn in Rom prüfe und erwäge, und alls dann Ihre Heiligkeit durch ihre Komissariate sehen lasse, ob er schlagkräftig und recht sei oder nicht, sondern dass Seiner Heiligkeit solches zusteht, dass sie einen solchen Prozess nach Kraft und Möglichkeit durchführen lässt [die Satzstellung ist in der Kanzleiübersetzung verkehrt. – Womöglich taucht hier ein Missverständnis auf, denn der Sarner Prozess 1591, 8. und 16 Januar, konnte auf keinen Fall als Kanonisationsprozess Gültigkeit haben. Streng nach Kirchenrecht konnte das Ereingnis nur den Stellenwert einer Voruntersuchung haben. Von den Verantwortlichen, dem päpstl. Notar, Renward Cysat, und den beiden anwesenden Experten, Jesuiten aus Luzern, wurde dies ziemlich sicher auch so verstanden]. Würde ich jetzt dazu irgendetwas anordnen, würde ich eher den Fortgang der Sache behindern und verwiren, und wenn man nicht im Auftrag seiner Heiligkeit handeln würde, würde man sich in Rom verwundern und mich schelten und bestrafen. Es ist bei diesen Vorgängen so Brauch, wie ich es oben erwähnt habe. Hiermit anerbiete und empfehle ich mich u.g. [euch, gnädige Herren] mit der Bitte bei Gott dem allmächtigen, dass er euch alle wahre Wohlfahrt und Glück verleihen möge. Datum: Uri, den 3. Januar 1591. Allen ein dienstwilliger Bruder und Diener
Octavius [Octaviano], Bischof von Alexandria.
  
An die fünf katholischen Orte der Eidgenossenschaft.
     
27) [Staatsarchiv Luzern, Bruderklausenakten, Original] 1591, 3. Januar – Nuntius Paravicini an Landammann Lussy.
  
Mein hochberühmter Herr!
  
Vor kurzem habe ich von Landammann Imhof [Walter Imhof, Landammann von Uri] Ihr Schreiben vom 2. dieses Monats erhalten und sehe, dass Sie noch denselben Wunsch haben wie früher, dass ich den Prozess des seligen Nikolaus irgend einem Geistlichen übergeben möchte. Ich schreibe dies dem Umstand zu, dass Sie mein anderes Schreiben, das gestern morgen abgehen sollte, noch nicht erhalten haben haben, und denke, Sie werden es zugleich mit diesem erhalten. Ich erwidere also, dass Eure Herrlichkeit besser als ich weiss, dass es viel richtiger ist, wenn die Obrigkeiten selber diesen Prozess führen, um ihm Authentizität [Glaubwürdigkeit und Beweiskraft] zu geben, und dass man in Rom verwundert wäre, wenn ich einen solchen Auftrag gäbe, ohne spezielle Weisung zu haben. Ich lobe unendlich, wenn Eure Herrlichkeit den P. Rektor oder einen andern Theologen beruft und im Prozess intervenieren lässt. Es sollte auch der Herr Stadtschreiber von Luzern [Renward Cysat, päpstl. Notar], als der weitaus erfahrenste im römischen Kanzleistil, dabei sein. Ich empfehle auch, dass man mehr Zeugnisse verhöre, als man in den Prozess aufnehmen will, und die Sache möglichst authentisch mache. Das Weitere wird dann nach besonderer Anordnung S. Heiligkeit geschehen und ich kann mich dann der Sache ganz anders annehmen, als wenn ich dieses Geschäft heute geleitet hätte. Für jetzt habe ich nichts anderes zu antworten. Ich küsse Eurer Herrlichkeit die Hand und erbitte für Sie vom Herrn Wohlergehen und Zufriedenheit. Aus Altdorf, den 3. Januar 1591, um die elfte Stunde des Tages.
Eurer Herrlichkeit ergebenster Diener
O. [Octaviano] Bischof von Alexandria
  
Mein anderer Brief, von dem ich in diesem rede, wurde wie Hauptmann Pat berichtet, vor einer Stunde dem Boten übergeben, der [auch] den Wein Eurer Herrlichkeit überbringt.
  
Dem hochberühmten meinem Herrn, Oberst Melchior Lussy, Ammann von Unterwalden.
     
28) [Staatsarchiv Luzern, Bruderklausenakten, Notiz betr. zweier Briefe aus Sarnen und aus Stans] 1591, 3. Januar
  
Unterwalden ob und nid dem Wald schreiben wegen einer Tagsatzung der 5 Orte in Bezug auf die Erhebung von Bruder Klaus und bezüglich des Rittes [von Landammann Lussy] nach Rom und wegen anderer Sachen.
    
29) [Staatsarchiv Luzern, Bruderklausenakten, Originalbrief] 4. Januar 1591 – Nidwalden an Luzern.
  
Zum Zweiten, dass ihr [... die üblichen Adjektive der Anrede] zur Förderung dieser gottseligen Sache, worin alle 7 katholische Orte bereits früher übereinstimmten, dass ihr eurem Herrn Stadtschreiber gut ausrichtet, ebenso den beiden ehrwürdigen Herren, dem Herrn Rektor der Jesuiten und Herrn Probst Enberger, die von euch [vom Jesuitenkollegium in Luzern] im Namen der 7 katholischen Orte delegiert werden, dass sie auf Montagabend nach Sarnen kommen, dann am folgenden Dienstag [8. Januar] früh nach Sachseln gehen, um die löbliche Prozession gestalten zu helfen, und danach mit den Delegierten des ganzen Landes, Obwalden und Nidwalden, die Wunderzeichen dieses seligen Mannes mit Hilfe der Gnade Gottes den Prozess [Sarner Prozess 1591 – siehe: Quelle 301] in lateinischer Sprache schriftlich festhalten, damit unser Gesandter diese Schrift nach Rom bringen samt der gebräuchlichen [notwendigen] Beglaubigung, alles eurem Gardehauptmann [Jost Segesser aus Luzern, er war als Hauptmann der päpstlichen Garde der Regierung von Luzern unterstellt] vorlegen, dieses und alles andere, was für die Zahlungen notwendig ist. Alles überlassen wir eurer gewohnten Umsichtigkeit, damit es an nichts mangeln wird, in der Versicherung, dass es bezüglich der Zahlung keinen Verzug leiden mag, dass alles ordentlich ausgeführt wird und uns 7 Orten darüber in ordentlicher Post Antwort gegeben wird. – 4. Januar 1591
 
30) [Staatsarchiv Luzern, Bruderklausenakten, Notiz zu einem Brief] 1591, 5. Januar
  
Unterwalden nid dem Wald begehrt nochmals, dass m[eine] g[nädigen] h[herren] die beschriebene Tagsatzung besuchen.
 
31) [Staatsarchiv Luzern, Allg. Abschiede EE2, S. 278] 1591, 8. Januar – Tagsatzung [Konferenz] der 5 Orte in Sarnen
  
[Beschreibung von Robert Durrer, Quellenwerk, 913:] «Nach Abhaltung einer Prozession nach Sachseln werden die Unterhandlungen für die Heiligsprechung an die Hand genommen. Die hierzu bezeichneten geistlichen und weltlichen Personen werden beauftragt, Leben, Abstinenz und Wundertaten des Bruder Klaus in einen förmlichen «Prozess» abzufassen. Landammann Lussy und Gardehauptmann Segesser werden die Instruktionen erteilt, um sowohl diese Angelegenheit persönlich zu betreiben, als den Fussfall dem neuen Papst nach herkömmlicher Weise im Namen der acht katholischen Orte zu leisten. Luzern soll an Freiburg, Solothurn und Appenzell das Gesuch stellen, sich dabei zu beteiligen und die Instruktion für die Gesandten, sowie andere allfällig nötige Schriften und Briefe ausstellen. Das Gesuch Uris, neben den beiden bezeichneten Gesandten noch den Landammann Troger nach Rom zu delegieren, wird in den Abschied genommen. Über einen Vorschlag, auf das nächste Fasten wegen der bedenklichen Zeiten und wegen der Seligsprechung des Bruder Klaus das «Grosse Gebet» abzuhalten, sollen den Boten auf die nächste Tagsatzung Instruktionen mitgegeben werden [... siehe anschliessend] ** [a. gl. Ort, EE, vgl. Amtl. Sammlung V.I.1, S. 257] 1591, 21. Mai – Konferenz der 7 Orte in Luzern
  
[Kurzbeschreibung von Robert Durrer, a. gl. Ort, Anm. 27:] «An der Konferenz der VII Orte in Luzern am 21. Mai wird dann jedes Ort beauftragt, für Abhaltung des grossen allgemeinen Gebetes, wie für Abstellung des überflüssigen Zutrinkens und Verhinderung ärgerlicher Laster das Nötige zu verfügen, ohne dass die Seligsprechungsangelegenheit dabei wieder als Motiv erwähnt wird.
   
32) [Vatikanisches Archiv, Nunziatura Svizzera, Fol. 371] 1591, 9. Januar – Nuntius Paravicini an den Papst
  
Unserem allerheiligsten Herrn Gregor XIV.
  
[... feierliche Anrede etc.] Sie (die kath. Orte) haben viele Male bei Sixtus V. seligen Angedenkens um die Kanonisation des seligen Nikolaus von Sachseln gebeten und darauf viele Repliken erhalten, dass sie so viele wie möglich durch ihr Alter authentische Zeugnisse einsenden möchten, die dann durch die Kardinalskongregation geprüft würden und dann werde dafür gesorgt werden, dass sie getröstet seien und sie sollten sich über die Kosten keine Gedanken machen. Heute wollen sie nun, dass ich den Prozess über das Leben und die Wunder dieses Heiligen machen lasse, damit ihn die Gesandten zu Eurer Heiligkeit mitnehmen könnten. Ich habe ihnen begreiflich gemacht, dass ich keinen solchen Auftrag hätte, und war nicht einverstanden, dass diese Schriften auf meinen Befehl gemacht würden, aber dass sie dieselben von sich aus machten und wenn dann Eure Heiligkeit sie revidieren lassen, werde Sie sie Ihrem heiligen Ermessen conform zu machen befehlen. Sie machen nun diesen Prozess, aber ich fürchte, er sei nach Schweizerart, ohne Ordnung und ohne vorgeschriebene Form.
  
Dieser Heilige lebte vor mehr als 100 Jahren; man kann zweifeln, ob die Beweise so klar und authentisch sein werden, wie in einem solchen Falle zu wünschen ist. Sie haben Bücher und Schriften, alle Tage wahrlich werden bei seinem Hause, seinem Grabe und seiner Kapelle, die im Kanton Unterwalden liegen, Wunder beobachtet und gespürt. Es sind Schriften vorhanden, dass er zwanzig Jahre ohne Speise, einzig von der heiligen Kommunion sich erhalten und die grosse Andacht zu ihm in diesen Landen und einem grossen Teile des benachbarten Deutschland dürfte vielleicht ihre guten Zeugnisse unterstützen und erlangen, dass er für einen Seligen gehalten und in dieser seiner Kirche geehrt und gefeiert werden möchte, wie es in Italien vielerorts in gleichartigen Fällen vorkommt. Aber ich bin vielleicht schon zu lange geworden, im Bestreben, über dieses Geschäft vollständigen Aufschluss zu geben, darum bitte ich Eure Heiligkeit um Vergebung. Aus Altdorf, den 9. Januar 1591.
Der demütigste und getreueste Diener und Eure Kreatur, die Eure heiligsten Füsse küsst
O(ctavian), Bischof von Alessandria.
     
33) [Staatsmanual Obwalden V, S. 462] Es sind meine Herren, die Räte, versammelt gewesen am Samstag den [12.] Tag des Januar im 1591. Jahr.
  
Man soll allen Priestern schreiben, das Volk zu ermahnen: Wenn je ein Wunderwerk auf Fürbitte von Bruder Klaus bei Gott dem allmächtigen erfolgt und beweisbar ist, dass ein jeder beim Gehorsam und [bei Ungehorsam] bei dem damit verbundenen Bann, dieses [Wunder] am nächsten Mittwoch [16. Januar] hier in Sarnen den Delegierten [für den Sarner Prozess 1591 – siehe: Quelle 301] offen und an den Tag legen [unter Eid eine Aussage machen] sollen.
   
34) [Staatsarchiv Luzern, Bruderklausenakten, Originalbrief] 12. Januar 1591 – Obwalden an Luzern.
  
Auf Befehl des päpstlichen Legaten sind am vergangenen Dienstag [8. Januar] die ehrwürdigen Herren [die beiden im Text Nr. 29 erwähnten Jesuiten] samt des Herrn Stadtschreiber [Renward Cysat, zugleich päpstlicher Notar] bei uns erschienen zu einem glückseligen Beginn der Erhebung des frommen gottseligen Mannes Bruder Klaus. Zum Teil kam etwas Unordnung auf, jedoch keine besonders grosse. Nichtsdestoweniger haben sich alle durch ihre Anwesenheit mit allem guten Willen gezeigt. Diesbezüglich ist nun unser eidgenössiches Begehren: Es wollen die bereits genannten ehrwürdigen Herren und dem Stadtschreiber, unseretwegen und wegen dem gottseligen Werk zu einer guten Zeit auf den Abend des nächsten Dienstags [15. Januar] hierher nach Sarnen kommen, in das Haus des Herrn Statthalters Jörg, um am folgenden Tag [Mittwoch, 16. Januar] die Angelegenheit gebührend [weiter] zu verrichten. – Landammann und Regierung von Unterwalden ob dem Kernwald.
    
35) [Vatikanisches Archiv, Nunziatura Svizzera III , Fol. 397] 1591, 23. Januar – Nuntius Paravicini an Kardinal [Paulus Camillus] Sfondrati [Neffe und zu dieser Zeit Vizekanzler von Gregor XIV., ab 1607 Bischof von Cremona]
  
Ich habe die Schriften und Zeugnisse, die man über das Leben und die Wunder des seligen Nikolaus gemacht hat, noch nicht gesehen, und glaube nicht, dass man sie mir zeigen wird; denn die Gesandten, die bei Seiner Heiligkeit die Kanonisation nachsuchen werden, wollen sie mit sich tragen. Ich vernehme, dass man unzählige Wunder gefunden habe, und ein greiser Urenkel dieses Seligen sagt, er habe verstanden, dass man, wenn man das Grabmal öffnen würde, dort innen viele wertrolle Schriften finden würde. Landammann Lussy wollte in löblicher Weise das Grab nicht ohne Erlaubnis Seiner Heiligkeit berühren lassen [eine Grabinspektion findet erst 1600 statt – Quelle 304]. Ich will nicht länger mit dieser Sache belästigen und küsse mit tiefster Reverenz die heiligsten Füsse unseres Herrn und die Hand Eurer Herrlichkeit. Aus Altdorf den 23. Januar 1591.
O(ctavian), Bischof von Alessandria.
    
  
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