Holzschnitt 1510
    
Nikolaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Wer ist Bruder Klaus (Biografie)
  
       
Gottsucher und Friedenstifter
   
1417 Geburt des Klaus von Flů im Bauernhaus unter der Flů (Flüeli, Kanton Obwalden, im Herzen von Europa). Vom alten Wort «Flue», bzw. «Flů», wird der Familiennamen «von Flüe» abgeleitet, sowie der Ortsname «Flüeli». Eltern: Heinrich von Flüe und Hemma Růbert. Getauft auf den Namen «Nikolaus», wegen eines Interdikts jedoch nicht in Sachseln sondern in Kerns. Rufname: «Klaus», ofizieller Name in den ältesten Quellen: «Klaus von Flů».
   
Gottsucher bereits als Kind, mit Neigung zum «einig wesen» (= zum Alleinsein, zum Einsiedlerleben). Vorbildliche Jugendzeit. Friedensliebe und Gespür für Gerechtigkeit.
   
bis 1446 Teilnahme an verschiedenen Feldzügen der Eidgenossen als Offizier (in etwa: Zugführer, Hauptmann).
   
1447 Als wohlhabender Bauer heiratet Klaus von Flüe Dorothea Wyss. Wird Vater von zehn Kindern (fünf Söhne, fünf Töchter), wovon der jüngste Sohn «Nikolaus» in Basel, Paris und Pavia (Universität des Herzogtums Mailand) studiert, mit Abschluss als Magister der Freien Künste (Magister Artium), dann wird Nikolaus junior Pfarrer in Sachseln. – Die ältesten Söhne Hans und Walter (Welti) erreichen das Amt «Landammann», das der Vater mehrmals ablehnte, ebenso gelangt der Sohn von Walter, Niklaus III., in das höchste Amt des Landes Unterwalden ob dem Wald. Ein anderer Enkel, Konrad Scheuber, wird zudem Landammann von Nidwalden und später sogar Einsiedler in der Bettelrüti ob Wolfenschiessen.
   
bis 1467 Verschiedene Ämter in Räten (Minister) und Gerichten, Delegierter des Standes «Unterwalden ob dem Wald» an mehreren eidgenössischen Schiedsgerichten. Das Amt «Landammann», das ihm jeweils turnusgemäss zugefallen wäre, lehnt Klaus von Flüe jedoch offensichtlich mehrmals ab (wie es Erny Rohrer 1488 im Sachsler Kirchenbuch aussagt). Zwischenzeitlich ist er als Mitglied des
Kleinen Rates (Regierung) wohl zugleich «Vennerich» (= Bannerherr, Oberst, Kommandant der Truppe Obwaldens).
   
1467 Abstossende Erfahrungen mit der politischen Korruption und mit ungerechter Rechtsprechung führen zum Entschluss, aus allen öffentlichen Diensten zurückzutreten. Nikolaus von Flüe will sich mehrmals nicht in das Amt des Landammanns wählen lassen, obwohl das Amt ihm turnusgemäss zukommen würde.
   
1467 Am Freitag, 16. Oktober, verlässt Nikolaus von Flüe alles, was er hat: Frau und Kinder, seinen Bauernhof, seine Heimat, um als «Wallbruder» (= Pilger) in der Welt umherzuziehen und Gott zu suchen. Er erhält hierzu ausdrücklich die Erlaubnis seiner Ehefrau Dorothea. Aber nach wenigen Wochen kehrt er bei Liestal um, geht wieder ins Obwaldnerland zurück und lässt sich zunächst in der Alp Klisterli nieder. Dann wird die Melchaaschlucht, der Ranft, sein endgültiges Domizil als Eremit. – Der Schwerpunkt seiner Spiritualität liegt in der täglichen intensiven Betrachtung des Leidens Christi: Das «Leiden Gottes» im Herzen zu tragen, bringt am Ende des Erdenlebens Trost und Sicherheit (Brief an den Rat von Bern).
   
1469 Donnerstag, 27. April – Auf Anordnung des Bischofs von Konstanz prüft sein Weihbischof und Generalvikar, Thomas Weldner, die Nahrungslosigkeit und Rechtgläubigkeit des Eremiten (kirchliche Inquisition) und weiht die (obere) Ranftkapelle ein. Als schützender Beistand ist der mit Klaus von Flüe befreundete Berner Ratsherr (bis Ostern Schultheiss), Adrian von Bubenberg, Freiherr von Spiez, anwesend. – Bubenberg unternahm eine damals beschwerliche Pilgerreise ins Heilige Land und wurde dort 1466 Ritter vom heiligen Grab. – Die Inquisition wurde möglicherweise als nicht abgeschlossen erachtet, weil sich der Generalvikar bedroht fühlte durch die Anwesenheit der Beschützer, insbesondere durch die Bubenbergs.
   
1469 8. und 9. Juni – Bruder Klaus – wie nun Nikolaus von Flüe meistens genannt wird – erzählt einem Dominikaner von seiner grossen inneren Unruhe, bis er sich als Einsiedler zurückziehen konnte und damit begann, intensiv über das Leiden und Sterben Jesu zu meditieren. – War die Befragung durch den Dominikaner die Fortsetzung der nicht abgeschlossenen amtlichen Inquisition vom 27. April?
   
1474 Wichtige biografische und historische Einzelheiten verdankt die Nachwelt den Eintragungen des sächsischen Junkers Hans von Waldheim in seinem persönlichen Reisetagebuch. Dorothea wird darin als «suberliche Frau» erwähnt, was sich aber nicht nur auf den äusseren Eindruck bezieht, sondern vor allem auf ihr Wesen.
   
1479 Albrecht von Bonstetten, Dekan des Klosters Einsiedeln macht der Öffentlichkeit den ersten Bericht über Bruder Klaus zugänglich. – Albrecht von Bonstetten, aus Uster stammend, war Bürger von Zürich und Bern wie sein Bruder Andreas Roll von Bonstetten, der wiederum mit Johanna von Bubenberg verheiratet war. Albrecht v. B. besuchte mit einer Reisegruppe den Eremiten im Ranft am 31. Dezember 1478 und sandte später die biografischen Notizen in Abschriften an mehrere Adressaten in Europa.
   
1479/80 Höchstwahrscheinlich wird in diesem Zeitraum dem Eremiten im Ranft das mit Temperafarben auf Leinwand gemalte Meditationstuch geschenkt, nachdem das zentrale Rundbild erstmals übermalt worden war. Bruder Klaus besass nie eine geometrische Radskizze sondern diesen farbigen «Spiegel des menschlichen Heils» mit den Symbolen für die Werke der Barmherzigkeit, der die Spiritualität der damaligen «Devotio Moderna» repräsentiert. – Im August 1479 stirbt der mit Klaus von Flüe befreundete Berner Ratsherr, Ritter Adrian von Bubenberg, die eidgenössische Integrationsfigur schlechthin. Wie beim Einsiedler im Ranft war sein Wirken immer auf Frieden und Versöhnung ausgerichtet.
  
1481 Friedenstifter in einer grosssen eidgenössischen Krise. Konfliktfaktor Nummer 1 war der Amstalden-Handel (Spätsommer/Herbst 1478): Obwaldner Ratsherren unterstützen den Volksaufstand der Entlebucher gegen die Stadt Luzern (sie mischten sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen Ortes ein), der zwischen Luzern und Obwalden weiterhin schwelte; beide Orte sind miteinander verfeindet. Bruder Klaus wollte offensichtlich vorher auf Wunsch der Luzerner mehrmals seine Landsleute, die Obwaldner, von ihrem unfriedlichen Fehlverhalten abbringen und auf Versöhnung hinarbeiten, was immer wieder fehlschlug. Die Obwaldner nahmen den Eremiten seit seinem Ausscheiden (1467) aus der Politik nicht mehr ernst, sie hörten lange Zeit nicht auf ihn. – Nach vielen ergebnislosen Verhandlungen in Stans (und vorausgehenden Beratungen an anderen Orten) kommt es plötzlich zur Einigung – Stanser Verkommnis, 22. Dezember 1481. Pfarrer Heimo Amgrund überbringt der Tagsatzung in Stans eine kurze Botschaft von Bruder Klaus, welche nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Die Eidgenossenschaft wird nun neu geordnet:
· Die pauschalen Burgrechte zwischen den Städten werden aufgehoben
· Es darf keine Sonderverträge zwischen den Orten geben
· Einmischung in innere Angelegenheiten eines andern Ortes
  (fremde Händel) sind untersagt
· Die Städte Freiburg und Solothurn werden in den Bund aufgenommen.
· Schutzverträge mit Orten ausserhalb benötigen die Zustimmung
  aller zehn Orte im Bund und sind dann für alle verpflichtend
Bruder Klaus hatte nicht eine so immense Autorität, wie es später oft gedeutet wird. Ist da posthum, imaginativ in den Gedanken der Gesandten am Stanser Tag noch ein zweiter Friedenstifter am Werk?
   
1482 Nikolaus von Flüe – inzwischen in weiten Teilen Europas bekannt – wird in verschiedenen politischen und kirchlichen Angelegenheiten um Rat gefragt. – Dankschreiben an den Rat der Stadt Bern mit der berühmten Aussage: «Der Friede ist immer in Gott, denn Gott ist der Friede. Friede kann nicht vernichtet werden, Unfrieden aber wird zerstört.» – Es ist bemerkenswert, dass Bruder Klaus als Ratgeber in politischen Angelegenheiten in der Öffentlichkeit erst nach 1479, nach dem Tode des mit ihm befreundeten Berner Ratsherrn und Freiherrn von Spiez Adrian von Bubenberg, stärker hervortritt. In vielen Gesprächen bestärkten sie sich gegenseitig in ihren Ansichten einer friedlichen und gerechten Politik. Bubenbergs Maxime lautete: «Wo Gott nicht ist, kann am Ende nichts Gutes herauskommen.» In vielen diplomatischen Reisen auf eidgenössischen Tagsatzungen setzte er sich für Frieden und Gerechtigkeit ein und sprach sicher auch immer wieder von den Ansichten des Gleichgesinnten im Ranft, was zweifellos in der Öffentlichkeit bekannt war. Nach dem Tod des Berner Ritters wandten sich die Ratsuchenden nun vermehrt an den zurückgebliebenen Einsiedler. Es ist keineswegs auszuschliessen, dass der «Held von Murten», die eidgenössischen Integrationsfigur schlechthin, mit seiner Friedenspolitik dank Bruder Klaus auch noch nach seinem Tod wirksam war, etwa am Ende der Tagsatzung in Stans, im Dezember 1481.
   
1487 Mittwoch, 21. März – Bruder Klaus stirbt und wird sogleich als Heiliger verehrt sowie als Fürsprecher für Heilungen angerufen. Unter den Hilfesuchenden befindet sich auch ein invalider Fischer aus Dänemark, der ohne Erfolg nach Santiago de Compostela gefahren war – wahrscheinlich mit dem Schiff; den Rückweg geht er jedoch über Land und erfährt in Sachseln, am Grab von Bruder Klaus Heilung.
   
1488 Im Sachsler Kirchenbuch werden erstmals Aussagen von Zeitzeugen über das Leben von Bruder Klaus festgehalten.
  
1649 Jahreswechsel 1649/50: Erlaubnis zur teilweisen liturgischen Verehrung durch Papst Innozenz X. (Beatificatio Aequipollens). Ein Beweisstück (Urkunde) ist allerdings nicht vorhanden, weshalb der Status nicht offiziell feststeht.
  
1657 Am 12. Juni ordnete Papst Alexander VII. die abschliessende Beurteilung der Nahrungslosigkeit des Eremiten an. Die Ritenkongregation erkannte nun als notwendiges Wunder für das weitere Prozedere der Seligsprechung die zwanzigjährige Nahrungslosigkeit als zweifellos erwiesen an.
  
1669 Offzielle Verehrbarkeit durch Papst Clemens IX. in einem Breve erklärt, allerdings eingeschränkt auf die Pfarrei Sachseln.
  
1671 Ausweitung der liturgischen Verehrbarkeit durch Clemens X. auf das Bistum Konstanz in der Kirchenprovinz Mainz sowie auf die anderen Gebiete der Eidgenossenschaft (Teile der Bistümer Lausanne und Basel).
  
1947 15. Mai (Christi Himmelfahrt) – nach zwei weiteren kirchlich anerkannten Wundern (an zwei Frauen im Kanton Solothurn) erfolgte die Heiligsprechung durch Papst Pius XII. Am Tag danach ehrt der Papst in einer Predigt ausdrücklich auch die Ehefrau von Bruder Klaus. – Festtag ist der 25. September, da am 21. März bereits Benedikt von Nursia (Patron Europas) gefeiert wird (Feiertag in Obwalden wegen den Benediktiner-Konventen Engelberg und Sarnen sowie den Benediktinerinnen-Klöster Sarnen und Melchtal).
   
1984 Papst Johannes Paul II. feiert im Flüeli Eucharistie und betet anschliessend am Grab von Bruder Klaus in Sachseln. Dabei fordert er dazu auf, auch die Ehefrau Dorothea zu ehren, er nennt sie «heiligmässig».
   
Bestrebungen um Erlaubnis, Bruder Klaus und Dorothea* zusammen als heiliges Ehepaar zu verehren, sind im Gang.
   
Das besondere Gebet von Bruder Klaus war gemäss der ältesten auffindbaren Quelle:
   
O mein Gott und mein Herr,
nimm mich mir
und gib mich ganz zu eigen dir.
   
O mein Gott und mein Herr,
nimm von mir alles,
was mich hindert gegen dich.
   
O mein Gott und mein Herr,
gib mir alles,
was mich fördert zu dir. Amen.

        
Heute gebräuchliche Variante siehe in:
· Kath. Gesangbuch Schweiz Nr. 546
· Evangelisch-reformiertes GB Nr. 650
   
Zur Geschichte des Gebets von Bruder Klaus
  
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* Der korrekte Name ist: «Dorothea Wyss» und nicht «Dorothea von Flüe». Bis zur französischen Revolution war es in allen Schichten üblich, dass die Frauen nach der Heirat ihren angestammten Familiennamen behielten. Eine Tochter von Bruder Klaus hiess «Dorothea von Flüe», eingeheiratet in Altsellen bei Engelberg in die Familie Scheuber (Schöiber).
  
  
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