Holzschnitt 1510
    
Niklaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Welche Grabstätte? – Grosspönitentiar
Julian della Rovere
  
Quelle Nr. 059

  

  
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Zeit: 13. Juli 1492
  
Herkunft: Pfarrlade Sachseln, Original-Pergament
  
Kommentar: Nachdem Bruder Klaus und Bruder Ulrich gestorben waren, wollten andere Einsiedler im Ranft leben. Diese wollten nun erreichen, das die Gebeine von Bruder Klaus von Sachseln wieder zurück in den Ranft überführt würde, um in der Kapelle ein Grab einzurichten. Dazu brauchte es eine Erlaubnis der obersten Kirchenleitung. Im Auftrag des Papstes wurde diese nun gegeben, vorausgesetzt der Pfarrer sei damit einverstanden. Nun, er war es nicht. Ob dieser (Walther Tuob – vgl. Quelle 054) nun seine finanziellen Vorteile gefährdet sah? Oder war er in der Sache weitsichtiger? Sonst wäre dem Vorhaben nichts mehr im Wege gestanden. Der Bischof durfte sich nicht gegen den Kurienkardinal stellen. Allein der Pfarrer war dagegen. Der Beauftragte in Rom des 12 Tage später verstorbenen Papstes, Innozenz VIII., war Giuliano della Rovere, der spätere Papst Julius II. (1503–1513).
  
Das Schreiben des zukünftigen Papstes mutet an wie ein diplomatischer Schachzug. Frühere Anordnungen seien mit dieser Verfügung aufgehoben, auch diejenigen des zuständigen Bischofs von Konstanz, an den das Schreiben aus der römischen Kurie auch gerichtet ist (Quelle 004). Kardinal della Rovere vertraut darauf, dass auch der Ortspfarrer diese Anordnung aus Rom akzeptiert und sie ohne Widerspruch ausführt. – Steckt vielleicht ein nicht offen ausgesprochenes Kalkül dahinter, besonders wenn da auch von «Aberglaube» die Rede ist. Sicher ist jedenfalls, dass Giuliano d. R. der Verehrung des Einsiedlers Bruder Klaus nicht gerade gewogen war. Bereits als Kardinal eher ein Kriegstreiber und Machtpolitiker konnte er mit einem Friedenstifter nicht viel anfangen; der diesem wiederum nahestehende Adrian von Bubenberg – auch ein Friedenstifter – war dem Kardinal sogar eher ein Dorn im Auge (vgl. die Garriliati-Affäre, Quelle 004). Wäre die Grabstätte in den Ranft verlegt worden, wäre die Verehrung vermutlich stark zurückgegangen. – Bischof in Konstanz war zu der Zeit der aus Celje in Slowenien stammende Thomas Berlower (1491–96), ein enger Vertrauter der kaiserlich-königlichen Familie in Wiener-Neustadt. Nun, im Umfeld von Maximilian, seit 1486 Römischer König (ab 1493 selbsternannter Kaiser Maximilian I.), war Bruder Klaus in sehr hohen Ehren, wie es bereits beim Vetter in Innsbruck, Herzog Sigmund (vgl. Quelle 018), der Fall war.
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 492–494

  

   [Der Grosspönitentiar Julian della Rovere, Bischof von Ostia, weist, auf Bitte dreier Waldbrüder und in speziellem Auftrag des Papstes, den Bischof von Konstanz an, die Übertragung der Leiche des Bruder Klaus in die Ranftkapelle, unter der Voraussetzung der Zustimmung des Pfarrers von Sachseln, zu gestatten.]
  
Dem ehrwürdigen Vater in Christo, von Gottes Gnade Bischof zu Konstanz, oder dessen Vikaren in geistlichen Dingen, entbietet Julianus, durch Gottes Erbarmung Bischof von Ostia, Gruss und aufrichtige Liebe im Herrn.
  
Von seiten der Waldbrüder Ulrich Hollerer, Leonhard Hauenschild und Thomas Schneider (? ) aus eurer Diözese ist uns das Gesuch unterbreitet worden, dass sie aus gewissen vernünftigen Ursachen und besonders deshalb, weil der verstorbene Bruder Nikolaus von Flüe in der Kapelle der seligen Jungfrau Maria im Ranft in eurer Diözese sein Leben zubrachte und vollendete, den Leichnam des Verblichenen, der in der Pfarrkirche des Dorfes Sachseln ruht, aus jener Kirche entheben und zur Kapelle, wo er, wie oben erwähnt, sein heiliges Leben verbrachte, übertragen und daselbst bestatten möchten. Dies wird ihnen nicht gestattet, ohne spezielle Erlaubnis des heiligen Stuhles. Die genannten Waldbrüder haben darauf demütig gebeten, ihnen diese Unterstützung zu gewähren. Wir beauftragen also, mit Gutheissung unseres Herrn, des Papstes, dessen Pönitenziarie wir verwalten und auf dessen speziellen mündlichen Auftrag in diesem vorliegenden Falle hin, eure Fürsichtigkeit, den Bittstellern, wenn die Sache sich wirklich so verhält, zu erlauben, dass sie den Leib des genannten Bruder Nikolaus [Niklaus], unter Vermeidung jeden Aberglaubens, mit Bestimmung des Rektors [Pfarrers] jener Pfarrkirche, in die genannte Kapelle übertragen und in dieser bestatten und begraben lassen können in üblicher Weise, kraft vorliegender Erlaubnis und Vollmacht, unter Aufhebung aller dem entgegenstehenden päpstlichen und anderweitigen Verordnungen. Gegeben zu Rom bei Sankt Peter unter dem Amtssiegel der Pönitenziarie am dritten Tage vor den Iden des Juli, im achten Jahre des Pontifikats des Herrn Innozenz Vlll.
    
  
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Bruder Klaus · Niklaus von Flüe · Flüeli-Ranft · Schweiz
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